Neue Volksinitiative fordert je 18 Wochen Familienzeit

Dienstag, 01. April 2025
Die Familienzeit-Initiative verlangt eine angemessene, bezahlte Elternzeit für Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes und bringt damit eine bekannte Forderung erneut aufs Tapet. Finanziert werden soll die Elternzeit aus der Erwerbsersatzordnung.

Zum 1. April ist der Initiativtext der Familienzeit-Initiative im Bundesblatt veröffentlicht worden. Die Initiantinnen und Initianten haben bis am 1. Oktober 2026 Zeit, um die für das Zustandekommen nötigen 100000 Unterschriften zusammenzubringen. Stimmt eine Mehrheit von Volk und Ständen für die Initiative, müsste fünf Jahre später die Umsetzung der Initiative stehen. Für die ersten zehn Jahre fordert der Initiativtext je 18 Wochen Elternzeit für Väter und Mütter, die grundsätzlich nacheinander bezogen werden müssen, höchstens ein Viertel der Elternzeit soll gemeinsam bezogen werden können.

Jährliche Mehrkosten von rund einer Milliarde

Die Elternzeit kann nicht von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich grundsätzlich an den Beträgen für Militär- und Zivildienst. Dabei sieht die Initiative vor, dass bei den niedrigsten Löhnen eine Elternzeit-Entschädigung in Höhe des vollen Salärs bezahlt wird. Gemäss einer Ecoplan-Studie sei mit jährlichen Kosten von rund 1 Mrd. Franken zu rechnen. Bei der Vorstellung der Pläne für die Initiative im Herbst 2024 rechnete Kathrin Bertschy, GLP-Nationalrätin und Co-Präsidentin des Frauen-Dachverbands Alliance F, vor, dass die Lohnbeiträge um 0.25 Prozentpunkte auf 0.75% erhöht werden müssten.

Mittel gegen Fachkräftemangel

Die Initiantinnen und Initianten wollen, dass Care- und Familienarbeit von Beginn weg möglichst gleichgestellt verteilt wird. Mütter sollen nach der Geburt mit höheren Pensen arbeiten können, weil sich der zweite Elternteil um das Neugeborene kümmere. Sie sehen Elternzeit damit ebenso als Mittel gegen den Fachkräftemangel. Denn vor allem grosse Unternehmen böten ihren Angestellten bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben, um trotz des Fachkräftemangels an Personal zu kommen. Das bringe KMU-Betriebe in ländlichen Gebieten ins Hintertreffen. Mit der Initiative müssten sie Kosten der Elternzeit nicht allein stemmen.

Breit abgestütztes Initiativkomittee

Initiiert wurde die Initiative von Alliance F, Grünen, GLP, Travailsuisse und den Mitte-Frauen. Sie gründeten gemeinsam den Verein Familienzeit-Initiative als Trägerorganisation. Unterstützt werden sie von SP, EVP und weiteren Organisationen. Im Initiativkomitee sitzen mehrere aktive und ehemalige Parlamentsmitglieder von SP, Grünen, GLP, Mitte und EVP. Zum Komitee gehören auch die ehemalige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und die Musikerin und Autorin Sophie Hunger.

Neue Bewegung für eine alte Forderung

Erwerbstätige Mütter haben heute Anrecht auf eine Mutterschaftsentschädigung während 14 Wochen. Und 2020 hiess das Schweizer Stimmvolk zwei Wochen Vaterschaftsurlaub gut; dieser wurde Anfang 2021 eingeführt. Auslöser für diese Abstimmung war eine Initiative für vier Wochen Vaterschaftsurlaub, mit Erwerbsersatz. Im Parlament setzte sich dann der indirekte Gegenvorschlag für zwei Wochen durch.

Die Forderung nach einem entschädigten Elternurlaub für Väter und Mütter steht seit Jahren im Raum. Im eidgenössischen Parlament kommt neue Bewegung in die Sache: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats will eine Elternzeit vertieft prüfen. Sie hat deshalb zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Genf und Jura Folge gegeben. Als Nächstes hat sich die SGK des Nationalrats damit zu befassen.

Blick in die Kantone zeigt gemischtes Bild

Vorstösse für mehr Elternzeit gab es auch in den Kantonen. Bisher sagte aber einzig Genf Ja zu einem 24-wöchigen Elternurlaub. Einführen darf der Kanton diesen vorläufig nicht. Denn der Bundesrat befand, dass die geplante Finanzierung mit Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht mit Bundesrecht vereinbar ist. Andere Kantone sagten Nein: Anfang Mai lehnte das Thurgauer Parlament ein Standesbegehren für eine Elternzeit von mindestens 20 Wochen auf Bundesebene ab. Bern sagte Nein zu einer 24-wöchigen Elternzeit-Initiative. Und in Zürich hatte im Mai 2022 eine Initiative für 36 Wochen Elternzeit an der Urne keine Chance. (sda)

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