Zwischen Mitte 2021 und Ende 2022 haben 671 Menschen Überbrückungsleistungen erhalten, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilte. Das seien weniger Beziehende als ursprünglich angenommen.
Künftig mehr Beziehende erwartet
Als Grund dafür sieht das BSV einerseits den Zeitpunkt der Einführung. Die Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose, eine neue bedarfsabhängige Sozialleistung, trat am 1. Juli 2021 während der Corona-Pandemie in Kraft. Zu dieser Zeit seien die Aussteuerungen für mehrere Monate verlängert worden und deshalb in den Daten nicht erfasst. Das BSV rechnet deshalb im kommenden Jahr mit mehr Beziehenden. Andererseits sei die Zahl der Beziehenden vom BSV überschätzt worden. Nicht alle Anspruchsberechtigten hätten einen Antrag gestellt und nicht alle Anträge seien bewilligt worden, so das BSV weiter.
Mehr als 1000 Gesuche abgelehnt
In den letzten zwei Jahren sind insgesamt rund 5500 über 60-jährige Personen ausgesteuert worden. Davon haben bisher rund 1700 ein Gesuch für Überbrückungsleistungen gestellt. Rund 4100 haben kein Gesuch beantragt. Die Gründe dafür seien nicht bekannt, so das BSV. Abgelehnt wurden etwas über 1000 Gesuche. Bei rund einem Viertel war dabei der Grund, dass die Gesuche von unter 60-Jährigen oder noch nicht aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuerten Personen gestellt wurde. Weiterer wichtiger Grund war ein zu hohes Vermögen.
Anspruchsberechtigt für Überbrückungsrenten sind über 60-jährige Personen, die von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert worden sind und deren Vermögen nicht grösser als 50000 Franken ist. Weitere Bedingung ist unter anderem, dass ausgesteuerte Personen davor während mindestens 20 Jahren bei der AHV versichert waren.
Weniger Ausgaben als erwartet
Weiter überschätzt hat das BSV auch den durchschnittlichen Betrag pro Monat für die Beziehenden. Man habe sich bei der Berechnung stark an den Ergänzungsleistungen orientiert. Die tatsächlich ausbezahlten Beträge der Überbrückungsrenten seien jedoch tiefer ausgefallen, hiess es. Für das Jahr 2021 rechnete das BSV mit Ausgaben von 20 Mio. Franken. Ausgegeben wurden in Wirklichkeit aber nur 1.7 Millionen. Dabei müssten noch der spätere Start im Juli statt im Januar und administrative Verzögerungen einberechnet werden, hiess es. Aber auch 2022 waren die Ausgaben mit 13.6 Mio. Franken erneut überschätzt worden.
Erste Zahlen für 2023 deuten jedoch darauf hin, dass es 2023 zu einem Anstieg kommen wird. Bereits in der ersten Jahreshälfte wurden dieses Jahr 12 Mio. Franken verbucht. Das BSV geht davon aus, dass sich die Zahl der Beziehenden bis spätestens 2026 - fünf Jahre nach der Einführung - stabilisiert hat.
Aktuell keine Anpassung der Anspruchskriterien
Das BSV will die Anspruchskriterien zum jetzigen Zeitpunkt deshalb nicht anpassen, wie es mitteilte. Denn die Auswirkungen seien noch nicht abschätzbar. Zuerst seien zusätzliche Analysen mit neuen Daten nötig. Eine vertieftere Analyse plant das BSV für 2026.