Parlament einigt sich zu Vaterschaftsurlaub auch bei Totgeburt

Mittwoch, 12. Juni 2024
National- und Ständerat haben sich darauf geeinigt, unter welchen Umständen ein Vaterschaftsurlaub bei einer Totgeburt eines Babys gewährt werden soll. Der Nationalrat schloss sich einem Vorschlag des Ständerats an.

Die eidgenössischen Räte wollen einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub dann gewähren, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt oder in den 14 Tagen danach stirbt. Die Zeitdauer des Vaterschaftsurlaubs läuft ab Totgeburt oder Tod. Allfällig bereits bezogene Tage des Vaterschaftsurlaubs werden angerechnet.

Schutz für traumatisierte Personen

Wenn ein Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt, hat heute die Mutter Anrecht auf Mutterschaftsurlaub, falls die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Der Vater und seit der Einführung der «Ehe für alle» auch der andere Elternteil haben in einer solchen Situation gemäss der geltenden Gesetzgebung keinen entsprechenden Anspruch.

Diese Lücke will das Parlament schliessen. Es sei eine traumatische Erfahrung, wenn ein Kind bei der Geburt sterbe oder es tot geboren werde, sagte Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (SP/BE) im März im Ständerat. Auch Väter sollten Urlaub in Anspruch nehmen können, wenn ihnen ein solches Ereignis widerfahre.

Der Bundesrat und eine Minderheit des Nationalrats waren dagegen. Der Bundesrat argumentierte, Ziel des Mutterschaftsurlaubs sei zwar auch, dass sich die Mutter um das Neugeborene kümmern und die Mutter-Kind-Beziehung aufbauen könne. Der Mutterschaftsurlaub diene aber auch dazu, dass sich die Mutter von den Anstrengungen der Schwangerschaft und der Geburt erholen könne. Aus diesem Grund rechtfertige sich eine unterschiedliche Regelung. (sda)

Artikel teilen


Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf