Nationalrat möchte 14 Tage Adoptionsurlaub einführen
Künftig soll es auch für Eltern, die ein Kind adoptieren, während maximal 14 Tagen Erwerbsersatz geben. Der Nationalrat hat eine parlamentarische Initiative von Marco Romano (CVP) gutgeheissen.
Der Ständerat stimmte der Einführung eines Adoptionsurlaubs mit 37 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
Verschiedene Kantone kennen einen Adoptionsurlaub bereits heute. Dazu zählen Zürich, St. Gallen, Jura, Freiburg und Wallis. Eine nationale Lösung ins Rollen gebracht hatte der Tessiner Mitte-Nationalrat Marco Romano im Jahr 2013 mit einer parlamentarischen Initiative. Der Bundesrat war mit dem Projekt einverstanden.
Im Parlament war die Vorlage weitgehend unbestritten. Im Nationalrat versuchten die Linken indes, eine Verlängerung des Adoptionsurlaubs auf 14 Wochen zu erwirken, analog des Mutterschaftsurlaubs. Sämtliche Änderungs- und Ausbauwünsche wurden jedoch abgelehnt.
Die nun gutgeheissene Version sieht vor, dass der Urlaub nur dann bezogen werden darf, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch nicht vier Jahre alt ist. Der maximal 14-tägige Adoptionsurlaub kann auch tageweise bezogen werden. Die Entschädigung wird nur an eine Person entrichtet und kann nur während des ersten Jahrs nach der Aufnahme des Kinds bezogen werden.
Bei der beschlossenen Variante handle es sich um ein pragmatisches Projekt mit bescheidenem finanziellen Aufwand, betonte Kommissionssprecherin Maya Graf (Grüne) im Ständerat. Bisher seien die Rahmenbedingungen für Adoptionen in der Schweiz schlecht. Auch Kinder nicht biologischer Abstammung und ihre Adoptiveltern benötigten Zeit, um sich an die neue Situation zu gewöhnen und eine Beziehung aufzubauen, lautete ein Hauptargument für die Einführung dieser Sozialversicherung. (sda)
Künftig soll es auch für Eltern, die ein Kind adoptieren, während maximal 14 Tagen Erwerbsersatz geben. Der Nationalrat hat eine parlamentarische Initiative von Marco Romano (CVP) gutgeheissen.
Das Erwerbsersatzgesetz (EOG) regelt neu den Leistungsanspruch für Eltern, die aufgrund krankheitsbedingter Kinderbetreuung von Erwerbsausfällen betroffen sind. Am 27. September 2020 hat zudem das Stimmvolk die Vaterschaftsentschädigung angenommen. Die vorgesehenen Regelungen sind an teils unterschiedliche Bedingungen für Mütter und Väter geknüpft – ein Überblick.
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