Parlament will rückwirkende Unfallversicherung für Minderjährige

Mittwoch, 02. März 2022
Wer vor dem 16. Geburtstag verunfallt und deshalb im Erwachsenenalter arbeitsunfähig ist, soll versicherungstechnisch besser geschützt werden. Darauf hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat beharrt. Das Parlament verlangt vom Bundesrat Lösungvorschläge.

Erwerbstätige, die in der Kindheit oder in der Jugend einen Unfall hatten und wegen Spätfolgen oder eines Rückfalls arbeitsunfähig werden, erhalten von der Berufsunfallversicherung keine Taggelder, wenn die Police erst nach dem Unfall abgeschlossen worden ist. Die Betroffenen sind unter Umständen auf Sozialhilfe angewiesen.

Eine im Jahr 2014 angenommene Motion will dies ändern. Der Ständerat lehnte es ab, diese Motion abzuschreiben.

Sozialminister Alain Berset bekräftige in der Ständeratsdebatte die bekannten Einwände des Bundesrats. Bereits 2018 hatte die Landesregierung in einem Bericht argumentiert, es gebe keinen überzeugenden Weg, die Rechtslücke zu schliessen. Eine Regelung würde eine Ausnahme vom Rückwärtsversicherungsverbot bedingen. Es würden Folgen eines Ereignisses versichert, das sich zu einem Zeitpunkt ereignet habe, als noch kein entsprechender Versicherungsschutz bestand. Der Bundesrat warnte vor neuen Ungerechtigkeiten, Systemwidrigkeiten und administrativem Mehraufwand.

Ohne Erfolg betonte Berset, man habe sich bemüht, eine Lösung zu finden. Es sei unfair, Betroffenen falsche Hoffnungen zu machen. (sda)

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