Parlament will strengere Regeln für Krankenkassenvermittler

Dienstag, 20. September 2022
Das Parlament will ungebetenen Telefonanrufen von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern einen Riegel schieben. Als Zweitrat hat der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Diese schafft eine gesetzliche Grundlage für das Verbot der telefonischen Kaltakquise.

Mit 32 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung sagte die kleine Kammer in der Gesamtabstimmung Ja dazu, den Versicherern - namentlich den Krankenkassen - strengere Regeln für die Vermittlertätigkeit aufzuerlegen. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

Regeln für Telefonwerbung

Im neuen Bundesgesetz sollen etwa die Telefonwerbung, der Verzicht der Versicherungen auf Leistungen der Call-Center und die Einschränkung der Provisionen im Gesetz geregelt werden.

Vorgesehen ist, dass die Branche Regeln in mehreren weiteren Punkten in einer Branchenvereinbarung selber festlegen kann. Dies betrifft das Verbot der Kaltakquise (also Telefonwerbung bei Personen, die nie bei bei der betreffenden Kasse versichert waren oder es seit längerer Zeit nicht mehr sind), die Ausbildung der Vermittlerinnen und Vermittler und eine Pflicht, Beratungsgespräche zu protokollieren.

Der Bundesrat kann auf Antrag die Branchenvereinbarung für allgemeingültig erklären, wenn die antragsstellenden Versicherungen zusammen zwei Drittel der Versicherten vertreten. Ermöglicht werden auch Sanktionen bei Verstössen. Der Bundesrat schlägt dazu die Schaffung einer Aufsichtsbehörde vor. (sda)

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