Pensionskasse lanciert innovatives Rentenmodell

Mittwoch, 19. Februar 2025
Seit diesem Jahr bietet die Transparenta Pensionskasse eine stufenweise sinkende Altersrente an. Diese Rente bietet mehr Flexibilität beim Bezug und mehr Garantien im Todesfall.

Die stufenweise Altersrente ist eine neue Form des Rentenbezugs. Transparenta ist es laut Mitteilung gelungen, die Vorteile des Rentenbezugs mit jenen des Kapitalbezugs zu verbinden. So funktioniert die stufenweise Altersrente:

Die 1. Stufe besteht aus der lebenslänglichen Altersrente, welche die gesetzlichen Mindestleistungen abdeckt. Die 2. Stufe ist eine Rente, die während 20 Jahren ausbezahlt wird und deren Restwert im Todesfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird. Die 3. Stufe funktioniert analog zur 2., die Auszahlungsdauer beträgt allerdings 10 Jahre, was entsprechend eine höhere monatliche Rente ergibt (siehe Beispiel in der Grafik).

Flexible Stufen aus Überobligatorium finanziert

Die stufenweise Altersrente ist vor allem interessant für Versicherte, deren Kapitalbedarf zu Beginn ihres Pensionslebens (erste 10 oder 20 Jahre) höher ist als danach. Weil der Restwert der stufenweisen Rente in jedem Fall an die Begünstigten ausbezahlt wird, bietet sie einen erhöhten Kapitalschutz für Hinterbliebene – vor allem bei einem Todesfall kurz nach der Pensionierung. Bei Rentenbezügern ohne Ehepartner erhalten auch Kinder, Eltern oder Geschwister die noch nicht ausbezahlten Renten als Todesfallkapital.

Die Rententeile der 2. und 3. Stufe werden aus dem überobligatorischen Altersguthaben finanziert, wobei eine jährliche Verzinsung in der Höhe des technischen Zinssatzes eingerechnet ist. Aktuell sind dies 2%. Damit das stufenweise Rentenmodell umsetzbar ist, sollte der überobligatorische Anteil am gesamten Altersguthaben mehr als ein Drittel betragen. Dies, damit die Rententeile der Stufen 2 und 3 eine sinnvolle Höhe erreichen.

Transparenta bietet zudem bereits seit dem 1. Januar 2024 eine teilweise Rückgewähr für die lebenslängliche Altersrente an: Stirbt ein Rentenbezüger während den ersten 5 Jahren
(60 Monaten) nach Rentenbeginn, so erhalten Hinterbliebene ein Todesfallkapital in Höhe der bis zur 5-Jahres-Frist noch nicht ausbezahlten Monatsrenten – abzüglich der allenfalls zu leistenden monatlichen Partnerrenten.

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