Pensionskassen: Bund kann Publica bei Bedarf unterstüzen

Donnerstag, 03. März 2022
Der Bund kann Geld in gewisse Bereiche der Bundespensionskasse Publica einschiessen. Der Ständerat hat als Zweitrat einer Gesetzesänderung zugestimmt. Ziel ist, die Stabilität der sogenannten geschlossenen Vorsorgewerke der Publica sicherzustellen.

Der Ständerat folgte ohne Gegenstimmen dem einstimmigen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK). Der Nationalrat hatte der Gesetzesänderung in der Wintersession zugestimmt. Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Verselbständigung von Bundesbetrieben wie der Swisscom oder der Ruag um die Jahrtausendwende. Damals beliessen diese Betriebe ihre pensionierten Mitarbeiter in der Publica. So entstanden sieben Vorsorgewerke ausschliesslich mit Rentnern. Einige drohen in finanzielle Schieflage zu geraten, weil das Zinsniveau tief und die Lebenserwartung gestiegen ist.

Gesetzliche Grundlage für Sanierung im Fall einer Unterdeckung

Zunächst ging es jedoch nicht um konkrete Zahlungen, sondern lediglich um die Rechtsgrundlage dafür. Die Änderung sieht vor, dass der Bund bei einer Unterdeckung von 5% oder mehr eine Sanierungseinlage in die betroffene Vorsorgeeinrichtung leistet. Obwohl derzeit keine Unterdeckung vorliege, bestehe Handlungsbedarf, sagte Mathias Zopfi (Grüne) namens der Kommission. Denn im Bedarfsfall könnten sich die Pensionskassen nicht selbst sanieren.

Wie zuvor der Nationalrat beschloss der Ständerat, dass allenfalls verbleibende Mittel aus Sanierungsbeiträgen in den Bundeshaushalt zurückfliessen, wenn keine Rentnerinnen und Rentner mehr im Vorsorgewerk sind. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Mittel dem Vorsorgewerk des Bundes zuzuweisen. (sda)

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