Am 8. Dezember 2023 schickte der Bundesrat einen Entwurf für eine Teilrevision der AHV in die Vernehmlassung, mit dem Ziel, die Witwen- und Witwerrenten anzupassen, indem ihre Anspruchsvoraussetzungen gesenkt werden und Witwen- und Witwerrenten – unabhängig vom Zivilstand der Eltern (mit einigen Ausnahmen) – nur für die Erziehungszeit gewährt werden sollten. Tatsächlich werden die derzeitigen Renten für Witwen und Witwer über 55 Jahre beibehalten, jüngere Personen haben zwei Jahre lang Anspruch auf diese Renten.
Die Vorlage will nach den Worten des Bundesrats eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen auf eine für die Betroffenen sozialverträgliche Weise beseitigen, dabei aber gleichzeitig 880 Mio. Franken einsparen. Laut Bundesrat ermöglicht die Gesetzesänderung, die Anspruchsvoraussetzungen an die
gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen, d.h. zwei berufstätige Elternteile, die beide eine wirtschaftliche Unabhängigkeit garantieren. Laut Bundesrat entspricht das System der Witwenrenten, das bereits in den Anfängen der AHV eingeführt wurde, nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Realitäten.
Mütter weiterhin weniger erwerbstätig als Väter
Gemäss den Statistiken des Bundesamts für Statistik (BFS) aus dem Jahr 2022 über etwa 50% der Mütter mit Kindern zwischen 0 und 12 Jahren eine Erwerbstätigkeit von weniger als 50% aus (etwa 20 % sind gar nicht erwerbstätig). Der Revisionsentwurf berücksichtigt laut Mitteilung von Pro Familia diese statistische Realität nicht. Er ziele darauf ab, die Hinterbliebenen in der Übergangsphase nach einem Todesfall vorübergehend zu unterstützen, solange sie Kinder zu versorgen haben, sowie diejenigen, die von prekären Verhältnissen bedroht sind. Ausserhalb dieser Lebensphasen werden keine Renten mehr gezahlt, was zu neuen prekären Situationen führen könne, deren Hauptopfer die Frauen seien, die ihre Erwerbstätigkeit reduziert haben, um sich um ihre Familie zu kümmern.
Es sei nicht Aufgabe des Rechts, Situationen vorwegzunehmen, die sich ändern können, sondern vielmehr sich an das reale Leben der Frauen in der Schweiz anzupassen. Diese Tatsache zu leugnen, bedeute auch, die Zahlen des Bundesamts für Statistik zu ignorieren. Darüber hinaus sei seit einiger Zeit eine Verschiebung von der Sozialversicherung zur Sozialhilfe zu beobachten. Eine Reform, die aus Spargründen bestimmte Kategorien von Familien ausschliesst, entspreche immer weniger dem Versicherungsprinzip und immer mehr dem Sozialhilfeprinzip.
Gegen Verschlechterung der Hinterlassenenrenten
Da diese Reform auf dem Rücken der Frauen ausgetragen werde und nicht der aktuellen wirtschaftlichen Realität der Schweiz entspreche, lehnt Pro Familia Schweiz die gesamte Teilrevision der AHV ab, die das System der Hinterlassenenrenten verschlechtern soll.