Sozialversicherungen während Auslandeinsätzen
Herr Karlsson muss für drei Wochen ins Ausland auf Montage; Frau Schultze (Grenzgängerin in die Schweiz) möchte auch nach der Corona-Sonderregelung zwei Tage die Woche im Homeoffice arbeiten. Was ist betreffend Sozialversicherungen vorzukehren?