BVG-Mindestzinssatz steigt im Jahr 2024 auf 1.25%
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% an.
Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider präsentierte die Argumente des Bundesrats für ein Ja zur von Links bekämpften Reform am 22. September. Die berufliche Vorsorge stehe vor einer doppelten Herausforderung: Die Lebenserwartung steige, und die Kapitalrenditen der Vorsorgeeinrichtungen schrumpften.
Die Reform sei nötig, um die Renten im obligatorischen Teil der 2. Säule zu sichern. Einerseits wird der Mindestumwandlungssatz zur Berechnung der Renten gesenkt, von heute 6.8 auf 6%. «Diese Massnahme ist überfällig», sagte Baume-Schneider. Ausgleichsmassnahmen sollen verhindern, dass die Renten tiefer werden. Versicherte sollen mehr ansparen können, weil ein grösserer Teil ihres Einkommens in einer Pensionskasse versichert werden kann. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen damit geschätzt 1.4 Mrd. Franken mehr in die 2. Säule ein.
Die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse wird zudem zu Gunsten von tiefen Einkommen gesenkt. Entsprechend dürften nach Angaben des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) rund 70000 Menschen mehr als heute ein Konto der 2. Säule haben. Zahlreiche Menschen arbeiteten Teilzeit oder hätten kleine Löhne von mehreren Jobs, sagte Baume-Schneider dazu. Ihnen solle diese Massnahme entgegenkommen. Ihre Einkommen seien mit dem heutigen System zu tief für eine Versicherung in der beruflichen Vorsorge.
Profitieren sollen sodann ältere Arbeitnehmer, die wegen hoher Pensionskassenbeiträge im Arbeitsmarkt schlechtere Karten haben als Jüngere. Ihre Pensionskassenbeiträge werden künftig tiefer sein. Für bis 34-Jährige hingegen werden höhere Beiträge fällig. Über das Ganze sollen die Pensionskassenbeiträge jedoch tiefer werden.
Betroffen von der Reform sind in erster Linie die 12 bis 16% der Vorsorgeeinrichtungen, die das gesetzliche Minimum anbieten oder lediglich wenig mehr. Das bedeutet, dass bis zu einem Drittel der beruflich aktiven Versicherten die Neuerungen zu spüren bekommen dürfte. Wer und in welchem Ausmass, lässt sich aber nicht beziffern. Keine Auswirkungen erwartet der Bund für Arbeitnehmende, deren Vorsorgeguthaben über dem gesetzlichen Minimum liegt. Für sie beträgt der Umwandlungssatz bereits unter 6%. Das ist bei etwa zwei Dritteln aller erwerbstätigen Versicherten der Fall. Und auch für die bereits Pensionierten ändert sich nichts.
Generell lasse sich sagen, dass tiefe Einkommen besser versichert würden, sagte Baume-Schneider. Massgebend sei aber die Situation jeder einzelnen Person. Den Ausschlag geben die berufliche Laufbahn, das Alter beim Inkrafttreten der Reform und auch die Pensionskasse. Nicht ausgeschlossen ist aber, dass jemand künftig mehr in die Vorsorgeeinrichtung einzahlen muss und dennoch weniger Rente erhält. Auch hier kann der Bund auf Grund der Situation jeder einzelnen Person und der verschiedenen Vorsorgereglemente nicht angeben, für wie viele Menschen oder welche Branchen das am ehesten der Fall ist.
Eine Person mit tiefem Lohn werde wegen der höheren Abzüge weniger Lohn haben, räumte Baume-Schneider ein. Aber sie werde im Alter mehr Rente erhalten. Ob die höhere Rente zu weniger Ergänzungsleistungen führt, hängt nach Angaben des BSV wiederum von der Situation jeder einzelnen Person ab.
Bis die Altersguthaben in der 2. Säule höher sind, braucht es Zeit. Deshalb erhält, wer innerhalb von 15 Jahren nach Inkrafttreten der Reform in Rente geht, einen lebenslangen Rentenzuschlag von bis zu 200 Franken im Monat. Ob es den Zuschlag gibt und wie hoch er ausfällt, hängt vom Jahrgang und vom Altersguthaben ab. Der Rentenzuschlag soll für die 15 Jahre 11.3 Mrd. Franken kosten. Finanziert wird er von den Pensionskassen und über zusätzliche Lohnbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% an.
Das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) ist zustande gekommen.
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