Der Assistenzbeitrag wurde am 1. Januar 2012 mit der 6. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes eingeführt und wurde seither umfangreich evaluiert. In dieser Zeit bezogen insgesamt 3466 Erwachsene mindestens einmal einen Assistenzbeitrag.
Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten.
Auf volljährige Versicherte trifft dies zu, wenn sie:
- eine Hilflosenentschädigung beziehen;
- zu Hause leben.
Minderjährige Versicherte müssen zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- regelmässig die obligatorische Schule in einer Regelklasse besuchen, eine Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren;
- während mindestens 10 Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt ausüben;
- einen Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens sechs Stunden pro Tag beziehen.