Schlussbericht: Der Assistenzbeitrag fördert die Selbstbestimmung

Donnerstag, 19. November 2020
Der Assistenzbeitrag fördert das selbstbestimmte und eigenverantwortliche Leben sowie die gesellschaftliche Partizipation. Dies zeigt der abschliessende Bericht über das 2012 eingeführte Instrument. Menschen mit einer Behinderung, die im Alltag regelmässig auf Hilfe angewiesen sind, können damit weiter eigenständig zu Hause leben.

Der Schlussbericht bestätigt die Ergebnisse der bisher publizierten Berichte. Rund 81% der erwachsenen Personen, die eine Assistenz beanspruchen (Assistenzbeziehende) und die an der Befragung teilgenommen haben, sind mit der Leistung zufrieden oder sehr zufrieden. Für rund drei Viertel hat sich dank des Assistenzbeitrags die Lebensqualität gesteigert und sie haben mehr Möglichkeiten der Selbstbestimmung. 70% der befragten Erwachsenen geben an, dass sich die zeitliche Belastung der Angehörigen durch den Assistenzbeitrag verringert hat. Der Schlussbericht gibt zudem Auskunft über die Entwicklung der Nachfrage und der Kosten, die Höhe und Verwendung des Assistenzbeitrags und die Charakteristiken der Zielgruppe. Die Forschungsarbeit entstand in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der IV-Stellen und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren SODK.

Assistenzbeitrag der IV

Der Assistenzbeitrag wurde am 1. Januar 2012 mit der 6. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes eingeführt und wurde seither umfangreich evaluiert. In dieser Zeit bezogen insgesamt 3466 Erwachsene mindestens einmal einen Assistenzbeitrag.

Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten.

Auf volljährige Versicherte trifft dies zu, wenn sie:

  • eine Hilflosenentschädigung beziehen;
  • zu Hause leben.

Minderjährige Versicherte müssen zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  •  regelmässig die obligatorische Schule in einer Regelklasse besuchen, eine Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren;
  • während mindestens 10 Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt ausüben;
  • einen Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens sechs Stunden pro Tag beziehen.

Entwicklung der Nachfrage und der Kosten

Die Anzahl Beziehender eines Assistenzbeitrags nahm seit Einführung der Massnahme stetig zu. Im Jahr 2019 bezogen 2612 Erwachsene und 696 Minderjährige einen Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung. Das sind leicht weniger als die in der Prognose vorgesehenen 3000 erwachsenen Assistenzbeziehenden. Die in der Botschaft prognostizierten Kosten von jährlich rund 47 Mio. Franken für die erwachsenen Beziehenden wurden hingegen bereits im Jahr 2017 überschritten und stiegen bis heute weiter an. Im Jahr 2019 beliefen sich die Kosten auf rund 63 Mio. Franken. 

Zielerreichung und Zufriedenheit

Die Assistenzbeziehenden sind grösstenteils der Meinung, dass die Ziele der Massnahme erreicht werden. Konkret heisst dies, dass mit dem Assistenzbeitrag die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, die gesellschaftliche Partizipation und die Möglichkeit, trotz einer Behinderung zu Hause zu wohnen, gefördert werden. Zudem werden die Angehörigen entlastet. Eine überwiegende Mehrheit der 1906 erwachsenen Assistenzbeziehenden, die an der Befragung teilgenommen haben, sind zufrieden oder sogar sehr zufrieden mit dem Assistenzbeitrag. Verbesserungsvorschläge beziehen sich hauptsächlich auf die Verminderung des administrativen Aufwands, der mit der Leistung verbunden ist. (BSV / gg)

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