Schwyzer Gemeinden sollen von Ergänzungsleistungen befreit werden

Donnerstag, 04. Februar 2021
Die Schwyzer Gemeinden sollen bei ihrem Anteil an Ergänzungsleistungen zu AHV und IV entlastet werden, weil sie mehr ungedeckte Pflegekosten in Altersheimen übernehmen müssen. Die Regierung will eine Reduktion von 50 auf 30%, die Staatswirtschaftskommission fordert die komplette Streichung.

Wer mit Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht zu decken vermag, erhält Ergänzungsleistungen (EL). Im Kanton Schwyz finanzieren Kanton und Gemeinden diese gemeinsam, derzeit zahlen sie je die Hälfte. Dieser Teiler steht nun aber in Frage, weil
wegen einer Änderung der Pflegefinanzierung höhere Kosten auf die Gemeinden zukommen.

Die ungedeckten Pflegekosten werden ab diesem Jahr nicht mehr über die EL, sondern über die Pflegefinanzierung bezahlt. Für diese sind
ausschliesslich die Gemeinden zuständig. Der Regierungsrat schlug daher vor, die Gemeinden bei der EL zu entlasten und ihren Anteil auf 30% zu senken.

Die Staatswirtschaftskommission dagegen will die Gemeindebeteiligung komplett streichen. Die Gemeinden hätten keine Möglichkeit, die Höhe der Ergänzungsleistungen zu beeinflussen, weil der Kanton die Vorgaben mache. Die Kosten für die Pflegefinanzierung würden zudem stärker ansteigen als jene der EL. Schliesslich würde eine Abschaffung die finanzschwächeren Gemeinden stärker entlasten. (sda/gg)

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