Selbständige Mütter erhalten zukünftig Betriebszulage

Donnerstag, 09. Juni 2022
Selbstständigerwerbende Frauen im Mutterschaftsurlaub werden beim Bezug von Leistungen aus der Erwerbsersatzordnung (EO) Militärdienstleistenden gleichgestellt. Als Zweitrat hat der Ständerat eine entsprechende Motion angenommen.

Selbständigerwerbende Frauen im Mutterschaftsurlaub erhalten künftig eine Betriebszulage, wie sie heute schon Soldaten und Soldatinnen mit einem eigenen Geschäft bekommen. Die Zulage dient der Deckung von Betriebskosten der Unternehmen der jeweiligen Person während der Zeit der Abwesenheit.

Oppositionslos nahm die kleine Kammer eine Motion der Zürcher SP-Nationalrätin Min Li Marti an. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss schon in der Wintersession 2019 stillschweigend zugestimmt. Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden. Er muss nun einen Umsetzungsvorschlag machen.

Abgelehnt hat der Ständerat dagegen eine Motion der früheren Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen zur Mutterschaftsversicherung. Er fällte seinen Entscheid auf die knappste mögliche Weise - mit Stichentscheid von Ratspräsident Thomas Hefti (FDP/GL). Der Nationalrat hatte im März 2021 Ja gesagt zu dem Vorstoss.

Weiterhin unterschiedliche Höchstsätze

Frauen werden damit auch in Zukunft bei Mutterschaft von der Erwerbsersatzordnung nicht gleich hoch entschädigt wie Militärdienstleistende. Die maximale Entschädigung bei Mutterschaft beträgt weiterhin 196 Franken pro Tag, während die EO bei Militärdienst bis zu 245 Franken am Tag entrichtet. (sda)

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