Mehr Spielraum, um die Begünstigten in der Säule 3a zu bezeichnen
Die Reihenfolge der Begünstigten von Vorsorgevermögen der Säule 3a im Todesfall soll abgeändert werden können. In einem Bericht legt der Bundesrat dazu mehrere Varianten vor.
Im vergangenen November hatte die Landesregierung eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Wenn keine oder nicht die maximal zulässigen Beiträge in die Säule 3a eingezahlt wurden, sollen die so entstandenen Beitragslücken nachträglich durch steuerabzugsfähige Einkäufe bis zu zehn Jahre rückwirkend ausgeglichen werden können. Damit solle die individuelle Selbstvorsorge gestärkt werden.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats liess sich nun zur entsprechenden Verordnungsänderung konsultieren. Sie empfiehlt dem Bundesrat, sich an den Wortlaut und die Begründung der vom Parlament überwiesenen Motion von Ständerat Erich Ettlin (Mitte) zu halten und die Regeln für nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a denjenigen in der 1. und 2. Säule anzugleichen.
Konkret sollen nach Auffassung der Kommission alle fünf Jahre möglichst unbürokratisch Einkäufe in die Säule 3a von maximal 35280 Franken getätigt werden können. Vorsorgelücken sollen dabei rückwirkend ab dem Alter von 25 Jahren geschlossen werden können und dies auch für Jahre ohne AHV-pflichtiges Einkommen. Der Bundesrat möchte keine rückwirkende Regel.
Die Kommission habe zur Kenntnis genommen, dass ihr Modell zu deutlich höheren, jedoch nicht bezifferbaren Steuermindereinnahmen führe als die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats. Der Bundesrat geht mit seiner vorgeschlagenen Umsetzung davon aus, dass sich die Steuereinnahmen um bis zu 600 Mio. Franken vermindern könnten. Gemäss der Steuerstatistik der direkten Bundessteuer 2019 beanspruchen rund 10% der Steuerpflichtigen den jährlich zulässigen Maximalabzug für die steuerprivilegierte Selbstvorsorge. (sda)
Die Reihenfolge der Begünstigten von Vorsorgevermögen der Säule 3a im Todesfall soll abgeändert werden können. In einem Bericht legt der Bundesrat dazu mehrere Varianten vor.
Beitragslücken in der Säule 3a sollen künftig durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Die Steuereinnahmen könnten sich mit der neuen Regelung um bis zu 600 Mio. Franken vermindern.
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