AHV

SGK für Lohnabzüge und mehr Mehrwertsteuer für 13. AHV-Rente

Montag, 07. April 2025
Die 13. AHV Rente und eine allfällige Aufhebung der Heiratsstrafe bei der AHV sollen mit einem gemeinsamen Konzept finanziert werden. Die zuständige Kommission des Ständerates will dafür in zwei Schritten die Mehrwertsteuer erhöhen und auch die Lohnbeiträge nach oben anpassen.

Gemäss dem Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats sollen die Lohnbeiträge für die AHV am 1. Januar 2028 um 0.4 Prozentpunkte erhöht werden. Gleichzeitig sollen die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0.2 Prozentpunkte sinken. Damit würden die Lohnbeiträge unter dem Strich um je 0.1 Prozentpunkte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steigen.

Parallel dazu soll die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis 1 Prozentpunkt angehoben werden. Die sofortige erste Erhöhung um einen halben Prozentpunkt soll der Finanzierung der 13. AHV-Rente dienen. Mit dem zweiten Schritt soll eine allfällige Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare finanziert werden.

Bundesrat will Mehrwertsteuer erhöhen

Der Bundesrat dagegen will zur Finanzierung der von Volk und Ständen gutgeheissenen 13. AHV-Rente die Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte erhöhen. Eine Minderheit der SGK will als Übergangslösung eine bis 2030 befristete Erhöhung um 0.6 Prozentpunkte. Eine weitere Minderheit will nicht auf die Vorlage eintreten.

Weiter möchte die SGK ins Gesetz schreiben, dass der AHV-Ausgleichsfonds neu in der Regel nicht unter 80% statt wie heute nicht unter 100% einer Jahresausgabe sinken darf. Wäre ein Absinken unter die kritische Marke absehbar, müsste der Bundesrat den Räten Vorschläge für eine Stabilisierung machen. Sollte das Vermögen des Fonds tatsächlich unter 80% einer Jahresausgabe sinken, müsste der Bundesrat eine weitere Erhöhung der Beitragssätze um bis zu 0.4 Prozentpunkte vornehmen. Den heutigen Bundesbeitrag an die AHV will die SGK nicht senken.

Initiative für Abschaffung der Heiratsstrafe

Die Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe verlangt die Mitte-Partei mit einer Volksinitiative. Der Bundesrat empfiehlt ein Nein, und er will keinen Gegenvorschlag dazu. Müssten zwei volle Renten ausbezahlt werden, koste das die AHV 3.6 Mrd. Franken im Jahr 2030, schrieb er vor Kurzem. Das Parlament hat noch nicht entschieden. Die Idee, auf Gesetzesstufe den Plafond für Ehepaare bei 170 statt wie heute bei 150% der Maximalrente zu setzen, verwarf die Regierung wegen der Kosten.

Heute erhalten verheiratete Pensionierte höchstens 150% der AHV-Maximalrente. Das sind derzeit 3780 Franken. Von der Aufhebung des Plafonds profitieren würden Paare mit massgeblichem Einkommen von derzeit 90720 Franken. Nach den Berechnungen des Bundesrats wären das rund 700000 Personen. (sda)

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