Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina tritt am 1.9.2021 in Kraft

Montag, 16. August 2021
Das Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in den Bereichen Alter, Hinterlassene, Invalidität und Unfall.

Das ab 1. September in Kraft tretende Abkommen entspricht den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Das Abkommen gewährleistet insbesondere die Gleichbehandlung der Versicherten in den Bereichen der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge sowie der Unfallversicherung. Es regelt die Auszahlung von Renten an Angehörige des Vertragsstaates ins Ausland und enthält wie alle Sozialversicherungsabkommen, welche die Schweiz in den letzten Jahren abgeschlossen hat, eine Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Missbräuchen.

Es löst das bisher mit Bosnien und Herzegowina angewendete Abkommen mit dem ehemaligen Jugoslawien ab, so dass nun mit allen Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien erneuerte Abkommen bestehen. (he)

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