SP-Frauen und Grüne legen Beschwerde gegen AHV-21-Abstimmung ein

Montag, 12. August 2024
Die SP Frauen Schweiz und die Grünen Schweiz legen Beschwerde gegen die Abstimmung von 2022 über die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre (AHV 21) ein. Bei der denkbar knappen Abstimmung seien die Frauen mit falschen Argumenten um ein Jahr Rente gebracht worden.

Dass die Frauen um ein Jahr Rente gebracht wurden, legten die Berechnungsfehler zu den Finanzprognosen der AHV nahe, hiess es in einer Mitteilung der SP Frauen Schweiz. Die finanzielle Lage der AHV werde für die kommenden Jahre neu um bis zu 14 Mrd. Franken besser prognostiziert als bisher angenommen. Die «scheinbar dramatischen Aussichten» seien «einer der Hauptgründe für das hauchdünne Ja zur AHV 21» gewesen, schrieben die SP-Frauen, die ihre Beschwerden in den Kantonen Bern und Neuenburg einlegten. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde im September 2022 mit gerade einmal 50.5% angenommen.

Die SP Frauen Schweiz halten in ihrer Mitteilung fest, «dass sich die Beschwerde einzig gegen das Resultat der AHV-21-Abstimmung und nicht gegen das deutlichere Ja zur Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV richtet». Die bürgerlichen Parteien müssten «ihre Abbaupläne bei den Renten endlich stoppen» und die Kaufkraft der Rentnerinnen schützen. Altersarmut in der Schweiz sei weiblich.

Grüne: Wichtig für die Demokratie

Für die Bevölkerung sei es wegen der falschen Zahlen nicht möglich gewesen, ihren Stimmentscheid auf Basis von verlässlichen Fakten zu treffen, hiess es in einer Mitteilung der Grünen Schweiz. Eine Annullierung der Abstimmung sei darum insbesondere auch aus demokratiepolitischer Perspektive angezeigt. Sie solle dazu dienen, das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratische Entscheidfindung zu stärken. Ausserdem sei die Erhöhung des Frauenrentenalters angesichts der verbesserten finanziellen Lage der AHV nicht mehr gerechtfertigt - und sie sei auch aus gleichstellungspolitischer Perspektive falsch, schrieben die Grünen. Sie legten ihre Beschwerden in den Kantonen Zürich und Genf ein.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) stellt sich in einer Mitteilung hinter die Abstimmungsbeschwerden. Für den SGB sei klar: Mit realistischen Finanzszenarien wäre die Abstimmung anders ausgefallen. Die Abstimmung müsse aufgehoben werden.

Schon im Abstimmungsbüchlein falsch

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte die Finanzperspektiven für die AHV nach unten korrigiert. Die AHV-Ausgaben dürften 2033 rund 4 Mrd. Franken oder rund 6% tiefer ausfallen als bisher berechnet. Damit präsentiert sich die finanzielle Lage der AHV besser als angenommen. Schon die Zahlen in der Botschaft des Bundesrats und im Abstimmungsbüchlein zur Erhöhung des Frauenrentenalters im Sommer 2022 waren fehlerhaft. Das bestätigte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nach einem Bericht der SRF-Sendung «Rendez-vous».

Ab wann diese zum Einsatz kamen, wisse das Bundesamt allerdings nicht. Ob vergangene Abstimmungen von den fehlerhaften Formeln betroffen gewesen seien, sei Gegenstand der Administrativuntersuchung. Die Vorgänge im Bundesamt für Sozialversicherungen will nun die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats unter die Lupe nehmen. Das kündigte deren Präsident, der Mitte-Politiker Charles Juillard, in der Sendung «19h30» des Westschweizer Fernsehens RTS an. (sda)

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