Eine knappe Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hatte argumentiert, dass AHV-Beziehende mit Ergänzungsleistungen (EL) nach dem Ja von Volk und Ständen zur 13. AHV-Rente bessergestellt seien als IV-Beziehende mit EL. Erstere erhielten mit dem neuen Verfassungsartikel einen «Dreizehnten», der ihre EL nicht tangieren dürfe, letztere nicht. Das sei stossend und müsse behoben werden.
Keine neuen Ungleichbehandlungen schaffen
Eine Mehrheit des Ständerats teilte nun aber die Argumentation des Bundesrats, der sagte, dass eine Annahme der Motion nur neue Ungleichbehandlungen schaffen würde. Ausserdem wären hohe Zusatzkosten die Folge. Noch gibt es allerdings eine parlamentarische Initiative der SGK des Nationalrats. Diese Initiative fordert, dass Bezügerinnen und Bezüger einer Invalidenrente Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente haben sollen.
Die SGK des Ständerats beschloss im Januar, dieser Initiative ihrer Schwesterkommission keine Folge zu geben. Nach diesem Entscheid geht die Initiative zurück an die Kommission des Nationalrats, die über das weitere Vorgehen befinden muss.
Im Ständerat sagten sowohl Befürworterinnen als auch Gegnerinnen der Motion, dass es darum gehe, Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Im Namen einer Kommissionsminderheit hielt Esther Friedli (SVP) fest, die Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente hätten sich bewusst nur auf die AHV bezogen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) habe in einem Gutachten festgehalten, dass es auf Verfassungsstufe keinen Zwang gebe, eine 13. IV-Rente einzuführen.
Maya Graf (Grüne) warb hingegen dafür, die Motion anzunehmen und im weiteren Verlauf der parlamentarischen Debatten Einzelheiten zu klären. Der Vorschlag werde den ärmeren 50% der IV-Rentner zugutekommen und sei bezahlbar, sagte Graf. Es sei ein gangbarer Kompromiss und beseitige eine Ungleichbehandlung.
Bundesrat will ohnehin prüfen
Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider äusserte Verständnis für das Anliegen der SGK-Mehrheit. Es schaffe aber neue Ungleichheiten. Im Vorfeld hatte der Bundesrat gesagt, dass nur EL-Beziehende mit einer vollen IV-Rente den Zuschlag erhalten würden. Dies im Gegensatz zu Personen, die eine Hilflosenentschädigung oder IV-Taggelder bezögen, die durch EL ergänzt werden.
Wäre im Ständerat die Motion angenommen worden, hätte der Bundesrat laut Baume-Schneider dem Nationalrat beantragt, den Vorstoss in einen weniger verbindlichen Prüfauftrag umzuwandeln. Denn der Bundesrat will laut seiner Antwort auf die Motion das Thema niedrige Einkommen, insbesondere von IV-Rentnerinnen und -Rentnern, im Rahmen einer künftigen umfassenden Reform prüfen. (sda)