Der Ständerat lehnt eine parlamentarische Initiative des Bündner Mitte-Ständerats Stefan Engler ab, das Verbot des Exports derartiger Renten aufzuheben. Die Initiative ist damit vom Tisch.
Nachteile für Menschen mit Geburtsgebrechen
Die heutige Regelung führe zu einer krassen Benachteiligung von Menschen mit einem Geburtsgebrechen, argumentierte Engler. Sie treffe beispielsweise Eltern, die ins Ausland zögen, um dort von spezifischen Therapien für ihr Kind profitieren zu können - oder weil sie sich das Leben in der Schweiz kaum noch leisten könnten.
Die vorberatende Kommission des Ständerats beantragte knapp die Ablehnung der Initiative. Sie fürchtete einen Präzedenzfall, der eine Neuverhandlung aller bilateralen Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Drittländern zur Folge hätte. Die Möglichkeit, eine ausserordentliche Rente im Ausland zu beziehen, würde zudem den Anreiz erhöhen, in die Schweiz einzureisen, nur um eine solche Rente zu erhalten.
International anerkanntes Prinzip: Kein Export von beitragsunabhängigen Leistungen
Kommissionssprecher Damian Müller (FDP) sagte, die Nicht-Exportierbarkeit beitragsunabhängiger Leistungen sei ein international anerkanntes Prinzip. Man solle es nicht aufweichen. Eine Minderheit aus den Reihen von SP und Grünen erachtete das bestehende Exportverbot ebenso wie Engler als ungerecht. Auch die Bezügerinnen und Bezüger einer ausserordentlichen Rente sollten die Freiheit haben, ihren Lebensort selbst zu wählen.
Maya Graf (Grüne) sagte, viele Betroffene lebten in Heimen oder würden von ihren Eltern betreut. Im letzteren Fall führe das Exportverbot zu Problemen, etwa wenn die Eltern nach ihrer Pensionierung die Schweiz verlassen wollten. Die meisten Bezügerinnen und Bezüger ausserordentlicher Renten erhalten auch Ergänzungsleistungen. Auch diese im Ausland beziehen zu können, stand nicht zur Debatte. (sda)