Paul Rechsteiner (SP) und Pirmin Bischof (Mitte) verlangten in inhaltlich übereinstimmenden Motionen die Anpassung der AHV- und IV-Renten sowie der Ergänzungsleistungen gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise, und dies spätestens bis Anfang 2023. Zudem soll der Bundesrat dem Parlament ein Konzept dazu vorlegen, wie die Renten bei einer Teuerung von mehr als 2% künftig regelmässig angepasst werden können. Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung.
Es gehe darum, dass die Teuerung schnell und nicht erst dann ausgeglichen werde, wenn auch die Löhne gestiegen seien, sagte Bischof. Rechsteiner betonte, bei den Pensionskassen gebe es keinen Teuerungsausgleich. Man solle deshalb bei der AHV ansetzen.
Der Ständerat nahm die Vorstösse mit 24 zu 17 Stimmen bei zwei Enthaltungen (Bischof) respektive 24 zu 16 Stimmen bei zwei Enthaltungen (Rechsteiner) an.
Der Nationalrat hatte in seiner ausserordentlichen Session zur Kaufkraft einen Vorstoss der Mitte-Fraktion mit dem gleichen Anliegen gutgeheissen. Da der Wortlaut der Motionen nicht exakt derselbe ist, muss er sich nun aber noch mit den Vorstössen aus dem Ständerat befassen.
Bei Prämien spielte die Allianz nicht
Noch nicht entschieden hat der Ständerat hingegen über die Erhöhung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligungen für das kommende Jahr um 30%. Er wies in seiner ausserordentlichen Session zwei entsprechende Motionen seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) zur Prüfung zu.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schrieb in einer Stellungnahme, nach dem Entscheid zu den AHV-Renten müsse der Bundesrat für eine rasche Umsetzung sorgen. Die Vertagung des Entscheids über mehr Prämienverbilligungen sei hingegen angesichts des zu erwartenden Prämienanstiegs unverständlich und verkenne die Lebensrealität der Bevölkerung. (sda)