Mit 25 zu 15 Stimmen beschloss der Ständerat, dass die familienexterne Betreuung von Kindern bis zu einem Alter von acht Jahren unterstützt werden soll. Zudem entschied die kleine Kammer, dass die Zulage nur ausbezahlt werden soll, wenn Kinder institutionell betreut werden, also in Kindertagesstätten oder Tagesfamilien. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission wollte auch die Betreuung durch Drittpersonen (beispielsweise Grosseltern) finanziell unterstützen. Sie fand dafür aber keine Mehrheit.
Mindestens 100 Franken
Die Betreuungszulage soll gemäss dem Entwurf der vorberatenden Kommission mindestens 100 Franken pro Monat betragen. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag soll die Zulage sich um 50 Franken erhöhen. Vorgesehen ist, dass die Kantone über die Finanzierung der Zulage entscheiden. Dies entspricht der Regelung bei den Familienzulagen. Die Kantone haben dabei die Möglichkeit, Arbeitgeber, Angestellte und auch Selbstständige in die Pflicht zu nehmen.
Die Detailberatung ist noch nicht abgeschlossen, sie wird in der dritten Sessionswoche fortgesetzt. Offen ist insbesondere noch, ob der Bund sich mit maximal 200 Mio. Franken an der Finanzierung der Betreuungszulage beteiligen soll.
Definitive Lösung gesucht
Ziel der Vorlage ist, dass mehr Eltern eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Der Bund hat die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bisher mit 451 Mio. Franken unterstützt. Bei den nun stattfindenden Diskussionen geht es darum, diese Anstossfinanzierung in eine definitive Lösung zu überführen. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert; es läuft noch bis Ende 2026.
Der Nationalrat hatte sich noch vor den Wahlen im vergangenen Jahr für eine andere Lösung ausgesprochen als nun der Ständerat. Er beschloss im März 2023, dass der Bund vier Jahre lang bis zu 20% der durchschnittlichen Kosten der Eltern für einen Betreuungsplatz übernehmen soll. Danach würde der Bundesbeitrag abhängig vom finanziellen Engagement der Kantone neu festgelegt. (sda)