Ständerat will für mehr Frauen das höhere Rentenalter ausgleichen

Dienstag, 14. September 2021
Der Ständerat ist gegenüber Frauen, die nach Inkrafttreten der AHV-Reform zuerst in Pension gehen und vom höheren Rentenalter 65 am stärksten betroffen sind, grosszügiger als der Nationalrat. Er will für mehr Übergangsjahrgänge Rentenzuschläge leisten.

Die Frage, wie Frauen der sogenannten Übergangsjahrgänge das um ein Jahr höhere Rentenalter abgegolten werden soll, stand im Mittelpunkt der Ständeratsdebatte zur AHV-Reform. Mit 27 zu 15 Stimmen entschied sich die kleine Kammer für den Vorschlag der Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Dieses Modell berücksichtigt wie der Bundesrat neun Jahrgänge. Es liege von den Kosten her gesehen in der Nähe des Antrages des Bundesrats, betonte Sprecher Erich Ettlin (Mitte). Für Frauen, die ihre Lebensplanung wegen der AHV-Reform anpassen müssten, sei der Zuschlag gerechtfertigt, sagte Peter Hegglin (Mitte).

Die Frauen ab 50 mit kleinen Einkommen müssten für die AHV-Stabilisierung aufkommen, kritisierte Maya Graf (Grüne). Für tiefe Renten mache der Zuschlag viel aus, sagte Pirmin Bischof (Mitte). Demgegenüber bewirke die vom Nationalrat beschlossene geringere prozentuale Kürzung der vorbezogenen Renten bei hohen Renten mehr.

Höhere Zuschläge

Mit dem nun beschlossenen, sozial abgestuften Rentenzuschlag ist der Ständerat gegenüber den Übergangsjahrgängen grosszügiger als der Nationalrat, der nur für sechs Jahrgänge ein Übergangsregime will. Gemäss Ständerat werden Zuschläge zu Beginn und am Ende der Ausgleichsphase reduziert ausbezahlt; vier der neun Jahrgänge erhalten sie zu 100%. Den höchsten Zuschlag von 240 Franken soll es bei Einkommen von bis zu 57360 Franken geben. 170 Franken wären es bei bis zu 71700 Franken und 100 Franken bei über 71700 Franken.

Ausbezahlt würde der Zuschlag auch bei einem Vorbezug der Rente. Die eigentliche Rente würde für die Frauen-Übergangsjahrgänge bei einem Vorbezug allerdings gleich stark gekürzt wie bei den anderen Versicherten. Der Zuschlag soll zudem nicht der Plafonierung der Rente unterliegen. Der Nationalrat hingegen will - Zuschläge eingerechnet - höchstens die reguläre Maximalrente auszahlen.

Einigung bei Freibetrag und Mehrwertsteuer

Beim Einkommen, für das Menschen im AHV-Alter keine AHV-Beiträge mehr zahlen müssen, haben sich die Räte geeinigt. Er bleibt beim Anderthalbfachen der Mindestrente, derzeit 16800 Franken. Zusätzlich erhalten Erwerbstätige das Recht, auf die Ausnahme von der AHV-Pflicht zu verzichten, um ihre Rente aufzubessern.

Bereinigt hat der Ständerat auch die Differenz bei der Erhöhung Mehrwertsteuer zugunsten der AHV. Der Normalsatz wird damit um 0.4 Prozentpunkte erhöht, die reduzierten Sätze um 0.1 Prozentpunkte und die Verfassung entsprechend angepasst. Der Bundesrat hatte für den Normalsatz eine Erhöhung um 0.7 Prozentpunkte beantragt. (sda)

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