Fokus Familienzulagen
Welche Leistungsarten die Familienzulagen bieten, wie hoch die Zulagen und Beiträge in den Kantonen sind und wie der Arbeitgeber korrekt abrechnet.
Der Ständerat stimmte der Änderung des Familienzulagengesetzes in der Gesamtabstimmung zu. Zuvor hatte er es abgelehnt, im Sinne eines Kompromisses im Gesetz nur zu verankern, dass die Kantone mindestens einen Teillastenausgleich einführen müssen.
Die Mehrheit argumentierte, dass nur ein voller Ausgleich auf Kantonsebene für eine faire Finanzierung der Familienzulagen sorgen könne. Eine Minderheit lehnte die Vorlage wie der Bundesrat ab, da sie der Ansicht ist, dass die Vorlage in den Zuständigkeitsbereich der Kantone eingreife. Die Kantone haben bereits gemäss geltendem Recht die Möglichkeit, einen Lastenausgleich zwischen den in ihrem Kanton tätigen Familienausgleichskassen vorzusehen. Gegenwärtig wenden 14 Kantone ein volles, 6 Kantone ein partielles und 6 Kantone gar kein Lastenausgleichssystem an.
Je nach Branche sind die Beitragssätze für die Familienzulagen unterschiedlich hoch. In Branchen mit tiefen Löhnen, Arbeitnehmenden mit kinderreichen Familien und vielen Teilzeitbeschäftigten müssen die Familienausgleichskassen höhere Beiträge verlangen, um die Familienzulagen finanzieren zu können. In Branchen mit hohen Löhnen und Arbeitnehmenden mit wenigen Kindern dagegen ist die Finanzierung auch bei tiefen Beiträgen sichergestellt. Ein kantonaler Lastenausgleich kann diese Unterschiede teilweise ausgleichen.
Die Vorlage verpflichtet nun diejenigen Kantone, die noch keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich kennen, innerhalb von zwei Jahren einen vollen Lastenausgleich einzuführen. Durch die Gesetzesrevision ist schweizweit mit einer zusätzlichen Umverteilung der Lasten zwischen den Familienausgleichskassen in der Grössenordnung von rund 108 Mio. Franken pro Jahr zu rechnen.
Die Forderung nach dem Lastenausgleich geht auf eine Motion von alt Ständerat Isidor Baumann (CVP) zurück, die vom Parlament angenommen wurde. (sda)
Welche Leistungsarten die Familienzulagen bieten, wie hoch die Zulagen und Beiträge in den Kantonen sind und wie der Arbeitgeber korrekt abrechnet.
Arbeitgeber im Kanton Zug müssen im kommenden Jahr weniger in die Familienausgleichskasse bezahlen. Wegen hoher Reserven senkt diese den Beitragssatz von 1.7 auf 1.6% des Lohns.
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