In der ersten Beratungsrunde im Parlament hatte sich der Nationalrat für sechs Übergangs-Jahrgänge ausgesprochen, der Ständerat für neun. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats will nun am Entscheid ihres Rats festhalten.
Umstritten war auch das Modell für den finanziellen Ausgleich für die Frauen. Der Ständerat sprach sich für ein sogenanntes Trapez-Modell aus, gemäss dem je nach Zeitpunkt des Erreichens des Referenzalters 65 ein zunächst steigender und dann wieder fallender Zuschlag gewährt wird. Der Nationalrat wählte ein Modell, das entsprechend dem massgebenden Einkommen Rentenzuschläge gewährt. Er will damit besondere Rücksicht nehmen auf tiefe Einkommen.
Ständeratskommission macht Kompromissvorschlag
Die SGK des Ständerats will nun eine Brücke schlagen: Die ersten neun Jahrgänge von Frauen, die vom höheren AHV-Referenzalter betroffen sind, sollen einen sozial abgestuften Rentenzuschlag zwischen 100 und 240 Franken pro Monat erhalten. Den vollen Zuschlag sollen Frauen mit einem Einkommen bis 57360 Franken erhalten, 170 Franken gibt es bis zu einem Einkommen von 71700 Franken und 100 Franken bei einem Einkommen über 71700 Franken.
Kompensation von 32%
Frauen mit mittleren und höheren Einkommen stellt die Ständeratskommission im Vergleich zum Nationalrat aber insofern besser, als der Rentenzuschlag nicht der Plafonierung unterliegt. Im Modell des Nationalrats erhalten Frauen höchstens die reguläre Maximalrente. Die SGK verzichtet zudem darauf, den Frauen der Übergangsgeneration den Rentenvorbezug wie der Nationalrat mit vorteilhafteren Kürzungssätzen zu erleichtern. Frauen, die die Rente vorbeziehen, erhalten jedoch zusätzlich zur gekürzten Rente den ungekürzten Rentenzuschlag.
Insgesamt erreicht die Kommission mit diesem Modell nach eigenen Anhaben ein Kompensationsvolumen von 32%, liegt damit nahe beim Bundesrat und nähert sich dem Nationalrat an, dessen Modell ein Kompensationsvolumen von 40% ausmacht.
Plus 0.4 Prozentpunkte bei Mehrwertsteuer
Bereits beschlossen hat das Parlament den Anstieg des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre. Die Anhebung erfolgt in Schritten zu je drei Monaten. Zudem sollen Renten künftig vom 63. Altersjahr an vorbezogen werden können. Der Bundesrat hatte die Altersgrenze 62 beantragt.
Ebenfalls einigen konnten sich die Räte darauf, dass die AHV-Reform mit dem höheren Frauen-Rentenalter mit der Vorlage zur Erhöhung der Mehrwertsteuer verknüpft wird. Gemäss Nationalrat soll der Mehrwertsteuersatz um 0.4 Prozentpunkte angehoben werden. Die SGK folgt nun ohne Gegenstimme diesem Entscheid.
Mit 7 zu 4 Stimmen lehnt sie es jedoch ab, die Erträge der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aus den Negativzinsen in den AHV-Fonds zu schütten. Die geldpolitische Handlungsfähigkeit der Nationalbank würde eingeschränkt, wenn von ihr erwartet werde, dass sie mit ihren Erträgen auch eine Sozialversicherung mitfinanziere, wurde argumentiert.
Widerstand von Gewerkschaften
Der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, Travail.Suisse, zeigt sich unzufrieden mit den Entscheiden der SGK. Er sieht in der AHV21 weiterhin «eine Sanierungsvorlage auf dem Buckel der Frauen» und spricht sich für eine Zusatzfinanzierung über die Erträge der SNB aus. (sda/gg)