Zur Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6% will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats die ersten 20 Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang mit einem Zuschlag ausstatten. Die Lösung des Nationalrats möchte den Zuschlag nur für 15 Jahrgänge.
Mit der Lösung der SGK würden schätzungsweise 70% der Versicherten in der Übergangsgeneration den vollen Zuschlag erhalten und 18% einen reduzierten Zuschlag. Versicherte mit einem Einkommen bis zu 100380 Franken sollen den vollen Zuschlag erhalten: 2400 Franken pro Jahr für die ersten fünf Jahrgänge, 1800 Franken für die folgenden fünf Jahrgänge, 1200 Franken für die nächsten fünf Jahrgänge und 600 Franken für die letzten fünf Jahrgänge. Für Versicherte mit einem Einkommen zwischen 100380 und 143400 Franken soll der Zuschlag gemäss Vorschlag der SGK degressiv ausgestaltet werden. Versicherte mit höheren Einkommen sollen nicht von einem Zuschlag profitieren.
Nationalrat «zu wenig grosszügig»
Für die SGK ist die Lösung des Nationalrats zu wenig grosszügig, um vor dem Volk eine Chance zu haben, wie es in der Mitteilung heisst. Mit ihren Vorschlägen weicht sie sowohl vom ursprünglichen Kompromiss der Sozialpartner, den der Bundesrat übernommen hatte, als auch vom Beschluss des Nationalrats deutlich ab.
So will die SGK zwar wie der Nationalrat Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte besserstellen, wählt aber einen anderen Weg. Sie beantragt, die Eintrittsschwelle von heute 21510 auf 17208 Franken zu senken. Damit würden 140000 wenig Verdienende neu in einer Pensionskasse versichert. Der Nationalrat möchte die Eintrittsschwelle auf 12548 Franken senken und so 320000 Kleinverdiener neu versichern. Die Versicherten mit tiefen Einkommen sollen aber wesentlich mehr Alterskapital ansparen können. Nach dem Willen der SGK sollen 85% des AHV-Lohns versichert werden.
Erst ab 25 Jahren alterssparen
Festhalten will die Kommission wie der Bundesrat am Sparalter von 25 Jahren. Der Nationalrat möchte die Möglichkeit des Alterssparens in der 2. Säule auf 20 Jahre senken. Weiter will die Kommission den derzeit geltenden minimalen koordinierten Jahreslohn von 3585 Franken belassen. Bundesrat und Nationalrat wollen ihn aufheben.
Zudem sollen kleine Freizügigkeitsguthaben nicht vergessen gehen. Die SGK beantragt deshalb ohne Gegenstimme, dass Altersguthaben bis 2000 Franken bar bezogen werden können, wenn jemand nicht innerhalb von drei Monaten nach Austritt aus einer Pensionskasse in eine neue eintritt.
Einstimmig lehnte die Kommission schliesslich den Beschluss des Nationalrats ab, wonach auch jüngere Versicherte den bisherigen Verdienst weiterversichern können sollen, wenn ihr Einkommen sinkt. Dies sei unnötig.
Gewerkschaften drohen mit Referendum
Die grosse Kammer hatte im vergangenen Dezember das Kernelement des Sozialpartnerkompromisses aus der Vorlage herausgebrochen. Dieser sieht Zuschläge für alle Neurentner vor, um die tieferen Renten auszugleichen. Für Gesundheitsminister Alain Berset ist der Sozialpartnerkompromiss das «einzige tragfähige Modell», weil sich hier Kreise mit unterschiedlichen Interessen zusammengerauft hätten, wie er im Nationalrat betont hatte.
Unbestritten ist hüben wie drüben, dass der Umwandlungssatz sinken muss. Er soll neu 6 statt 6.8% betragen. Pro 100000 Franken angespartem Alterskapital gäbe es also noch 6000 statt 6800 Franken Rente pro Jahr.
Die Geister scheiden sich aber daran, wie diese Einbussen kompensiert werden sollen. Die Gewerkschaften haben bereits mit dem Referendum gedroht, sollte der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelte Kompromiss im Parlament scheitern. Jenes gegen die AHV-Reform ist bereits zustande gekommen. (sda/gg)