Führen in Teilzeit und Jobsharing in Zahlen
Erwerbstätige wünschen sich mehr Flexibilität, auch in Führungspositionen. Welche Vorteile und Risiken hat Führung in Teilzeit?
Simone Travel ist 37 Jahre alt und kinderlos. Sie achtete bisher auf ein Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit (Neudeutsch: Work-Life-Balance). Deswegen arbeitete sie nur Teilzeit. Sie nahm sich zudem zwischen zwei Arbeitsstellen immer wieder Auszeiten und bereiste verschiedene Länder.
Nach der Abstimmung zur AHV 21 und den aktuellen Diskussionen zur beruflichen Vorsorge schwirren ihr Fragen zu ihrer Altersvorsorge durch den Kopf. Sie fragt sich, wie sie sich schon heute auf die finanzielle Absicherung im Alter vorbereiten kann.
Sicher ist, dass die Höhe der Einkünfte nach der Pensionierung tiefer ist als während der Erwerbstätigkeit. Ebenso sicher ist, dass die Kosten für Wohnung und Krankenversicherung steigen. Somit stehen Herausforderungen für die Finanzierung des Alters an. Erst als Notlösung (für den Aufenthalt im Alterspflegeheim) sollen die Ergänzungsleistungen zur AHV zum Tragen kommen.
Die Höhe ihrer Altersrente richtet sich einerseits nach den Beitragsjahren und andererseits dem aufgewerteten durchschnittlichen Erwerbseinkommen. Da sie keine Kinder hat, werden keine Erziehungsgutschriften angerechnet.
Angenommen, ihr durchschnittliches Erwerbseinkommen würde 31200 Franken betragen (13 mal 2400 Franken), ergäbe dies (bei den aktuell geltenden Regelungen) eine Altersrente in der Höhe von 1607 Franken pro Monat (Basis 2023, volle Beitragsjahre). Damit ist sie um über 800 Franken vom Maximalbetrag von 2450 Franken entfernt. Sie kann die tiefen betragspflichtigen Erwerbseinkommen aus der Vergangenheit nur mit zukünftigen einkommensstarken Beitragsjahren bis zum Bezug ihrer Altersrente auffangen.
Mit Inkrafttreten der AHV-Reform (AHV 21) werden Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach Alter 65 eingeführt. So werden die nach dem Referenzalter (65 Jahre) bezahlten AHV-Beiträge zur Schliessung von allfälligen Beitragslücken berücksichtigt. Die entsprechenden Erwerbseinkommen können dann zur Erhöhung der AHV-Altersrente (bis zum maximalen Betrag der Altersrente) angerechnet werden.
Da ihr Jahreslohn höher ist als die Eintrittsschwelle (Stand 2023: 22050 Franken), unterstand und untersteht sie der beruflichen Vorsorge. Versichert (nach BVG) ist der Jahreslohn von 5475 Franken (31200 Franken minus Koordinationsabzug von 25725 Franken).
Dementsprechend bescheiden wird ihre Altersrente aus der beruflichen Vorsorge ausfallen. Mit Hilfe einer vereinfachten Berechnung dürfte sie eine geschätzte Altersrente von 322.50 Franken pro Monat erwarten. Zum Vergleich: Bei einem maximalen BVG-Lohn von 60435 Franken würde die maximale Altersrente pro Monat 1975 Franken betragen (23696 Franken pro Jahr).
Simone Travel sollte bei ihrer Pensionskasse abklären, wie sie aus eigenen finanziellen Mitteln eine Leistungserhöhung einkaufen kann. Ab Bezug der ersten Altersrente ist ein Einkauf nicht mehr möglich.
Da Simone Travel Arbeitnehmerin ist und zudem der obligatorischen beruflichen Vorsorge untersteht, kann sie pro Kalenderjahr aus eigenen finanziellen Mitteln maximal 7056 Franken (Stand 2023) in die steuerbegünstigte Selbstvorsorge, die Säule 3a, einzahlen. Das Total aller einbezahlten und verzinsten Einzahlungen steht ihr dann bei Erreichen des Rentenalters (neu Referenzalters) zur Verfügung. Auf dem ausbezahlten Alterskapital sind dann Steuern fällig.
Damit Simone Travel als alleinstehende Person überhaupt Ergänzungsleistungen zur AHV beziehen kann, darf ihr Reinvermögen nicht höher sein als die Vermögensschwelle von 100000 Franken (Stand 2023). Bei der Berechnung des Reinvermögens ist die selbstbewohnte Liegenschaft nicht Bestandteil des Reinvermögens.
Ist das Reinvermögen unterhalb der Vermögensschwelle, wird die Höhe der Ergänzungsleistung zur AHV berechnet (Differenz aus anerkannten Ausgaben minus anrechenbaren Einnahmen).
Das Sprichwort «Spare in der Zeit, dann hast du in der Not» hat nichts von seiner Bedeutung verloren. Die Vergangenheit mit tiefen Erwerbseinkommen holt Simone Travel spätestens im Alter ein. Dann gibt es keine Work-Life-Balance mehr, sondern nur noch das Leben, das sie dann mit ihren «eigenen» finanziellen Mitteln bestreiten muss.
Simone Travel muss sich langsam aber sicher überlegen, ob die Einkommen aus der Teilzeitarbeit ausreichen, wenn sie das Leben im Alter eigenständig mit eigenen finanziellen Mitteln absichern will. Dies gilt nicht, wenn sie Ergänzungsleistungen zur AHV beanspruchen muss. Die Ergänzungsleistungen werden aus Steuergeldern finanziert.
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