Teuerungszuschlag auf Renten der Unfallversicherung

Mittwoch, 16. November 2022
Bezügerinnen und Bezüger einer Invaliden- oder Hinterlassenenrente der obligatorischen Unfallversicherung erhalten ab dem kommenden Jahr eine Teuerungszulage. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Die Zulage beläuft sich auf mindestens 2.8% der Rente. Ausschlaggebend für die genaue Höhe des Aufschlages ist das Unfalljahr, wie das Bundesamt für Gesundheit mitteilte. Das zusätzliche Geld wird ab 1. Januar 2023 ausbezahlt.

Der Bundesrat passte die Verordnung über die Unfallversicherung entsprechend an. Er will damit die derzeitige Teuerung ausgleichen. Das letzte Mal gab es per 1. Januar 2009 eine Teuerungszulage auf die Renten der Unfallversicherung. (sda)

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