Uber bezahlt in Genf über 35 Millionen für Fahrer nach
Der Fahrdienst Uber kann weiterhin im Kanton Genf tätig sein. Das US-Unternehmen hat sich verpflichtet, 35.4 Mio. Franken zu bezahlen, um seinen Verpflichtungen als Arbeitgeber nachzukommen.
Das 2019 verhängte Tätigkeitsverbot wurde definitiv aufgehoben, wie das Departement für Wirtschaft und Arbeit mitteilte. Die Dienststelle für Gewerbepolizei und Bekämpfung der Schwarzarbeit hatte dem Unternehmen bis Ende März Zeit gegeben, die geforderten Beträge zu begleichen.
Die insgesamt gezahlten Entschädigungen beliefen sich auf über 3.8 Mio. Franken. Für die Entschädigung aller Fahrer war ein Betrag von 4.6 Millionen vorgesehen. Nicht alle haben das vereinfachte Verfahren für individuelle Entschädigungen in Anspruch genommen. Diejenigen, die am meisten gefahren waren, meldeten sich am häufigsten.
Staatsrätin Fabienne Fischer (Grüne), Vorsteherin des Departements für Wirtschaft und Arbeit, zeigte sich im Communiqué erfreut, dass 627 Fahrer entschädigt werden konnten. Ausserdem betonte die Magistratin, dass es sich um «die erste kollektive Entschädigung in der Schweiz» für das Unternehmen Uber handle.
Bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge sei die Akontozahlung von 10.7 Mio. Franken für den Anteil Arbeitnehmer fristgerecht an die Ausgleichskasse überwiesen worden. Diese werde die genauen Berechnungen für den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil vornehmen, die von der Verwaltung auf jeweils 15.4 Mio. Franken geschätzt werden.
Diese Anpassung von Uber an seine Vergangenheit in Genf geht auf ein Urteil des Bundesgerichts vom vergangenen Sommer zurück. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei den Genfer Fahrern, welche die Uber-App nutzen, als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständige. Uber vertrat bisher den Standpunkt, dass die Fahrerinnen und Fahrer als selbständig Erwerbende gelten.
Der Kanton Genf hatte dem Unternehmen eine Frist gesetzt, um die Fahrer, die seine App zwischen Oktober 2019 und Juni 2022 genutzt hatten, zu entschädigen und die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Das Departement für Wirtschaft und Arbeit ist jedoch noch nicht fertig mit der Regulierung der Plattform. So sind Verfahren gegen Drittunternehmen hängig, die derzeit die Uber-App nutzen. Mehrere Firmen wurden von der Genfer Verwaltung aufgefordert, die Vorschriften einzuhalten.
Das Unternehmen habe alles unternommen, um dem Urteil des Bundesgerichts nachzukommen und alle von den Genfer Behörden definierten rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, um die Vergangenheit zu regeln, wird der Chef von Uber Schweiz, Jean-Pascal Aribot, in einer Medienmitteilung zitiert. Er wies auch darauf hin, dass das multinationale Unternehmen sein Modell geändert habe, um den Forderungen der Behörden nachzukommen. Um der einzigartigen rechtlichen Situation des Kantons Genf Rechnung zu tragen, arbeite Uber mit lokalen Unternehmen zusammen, bei denen die Fahrer angestellt seien.
Die Gewerkschaft SIT, welche die Fahrerinnen und Fahrer vertritt, reagierte verbittert auf die jüngsten Entwicklungen. «Wir sind der Ansicht, dass Uber weiterhin illegal operiert und dass es an der Zeit wäre, dass der Staat dem Unternehmen den Betrieb untersagt, anstatt zu versuchen, das Geschäftsmodell in einem endlosen Katz-und-Maus-Spiel zu regulieren», schreibt sie in einer Medienmitteilung. SIT ist der Ansicht, dass Uber weiterhin als Transportunternehmen bezeichnet werden muss. Nach Ansicht der Gewerkschaft bleibt das multinationale Unternehmen aus den USA auch mit dem neuen Geschäftsmodell der Auftraggeber. In Genf hat Uber seine Personalverwaltung an ein Drittunternehmen ausgelagert, wie SIT in Erinnerung ruft. (sda)
Der Fahrdienst Uber kann weiterhin im Kanton Genf tätig sein. Das US-Unternehmen hat sich verpflichtet, 35.4 Mio. Franken zu bezahlen, um seinen Verpflichtungen als Arbeitgeber nachzukommen.
Zwischen Uber und seinen Fahrern besteht ein Anstellungsverhältnis: Zu diesem Schluss gelangt das Zürcher Sozialversicherungsgericht in mehreren Urteilen. Das Unternehmen müsste damit auch Sozialversicherungsbeiträge - etwa für AHV und Unfallversicherung - abliefern. Uber gelangt nun ans Bundesgericht.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch