Corona kann Berufskrankheit sein
Was braucht es, dass eine Corona-Erkrankung aus Berufskrankheit anerkannt wird, und welche Verantwortung tragen die Arbeitgebenden? Nachgefragt bei Anja Zyska Cherix, Chefärztin Arbeitsmedizin, Suva
Im Geschäftsjahr 2020 erreichte die Gesamtperformance der Suva 5.1%. Damit lag sie über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre von 4.5%, teilt die Suva mit. Massgeblichen Anteil am guten Abschneiden im vergangenen Jahr hatten die Anlagen der Suva in Aktien, in alternative Anlageformen und in Immobilien. Auch Obligationen und Kreditanlagen leisteten einen positiven Beitrag. Demgegenüber litten Geldmarktanlagen weiter unter den Negativzinsen.
Das Anlagevermögen der Suva wuchs über das gesamte Jahr hinweg um 2 auf 56 Mrd. Franken. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Mittel, etwa zur Deckung der gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen, die zur Zahlung laufender und künftiger Heilkosten sowie Taggelder und weiterer Leistungen beiseitegelegt wurden.
Entsprechend sei die Anlagestrategie der Suva auf eine langfristige Sicht ausgelegt, mit hohen Anteilen in Aktien, Immobilien und Alternativanlagen, heisst es weiter. Und nebst den finanziellen Aspekten würden auch ökologische, ethische und soziale Gesichtspunkte beim Anlegen der Gelder berücksichtigt.
Mit den Finanzanlagen seien die Rückstellungen für die Renten der Suva gedeckt. Dabei seien auch die Eigenmittel für versicherungstechnische Risiken und Anlagerisiken gut bemessen, versichert die Suva.
Der Unfallversicherung ist in Penso 2/21 ein Fokus gewidmet. Darin wird unter anderem erklärt, welche Arbeitgebenden ihre Angestellten bei der Suva nach UVG versichern müssen. (sda/gg)
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Arbeitgebende müssen für ihre Mitarbeitenden keine Krankentaggeldversicherung abschliessen. Dies soll sich gemäss einer Motion von Marco Romano ändern. Der Ständerat hat nun ein Postulat der SGK angenommen, dass zunächst weitere Abklärungen und verschiedene Lösungsansätze verlangt.
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