Urlaub nach Tod eines Elternteils nach Geburt

Montag, 21. Februar 2022
Stirbt eine Mutter oder ein Vater kurz nach der Geburt des Kindes, soll künftig der hinterbliebene Partner oder die hinterbliebene Partnerin das Recht auf einen Urlaub haben.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die dem hinterlassenen Elternteil einen zusätzlichen Urlaub gewährt. Die beiden SGK des National- und Ständerats hatten zuvor einer parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2015 Folge gegeben. Diese forderte einen Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter. Nun soll es auch einen Vaterschaftsurlaub für hinterbliebene Mütter geben.

Für den Vater 14 Wochen, für die Mutter 2 Wochen zusätzlich

Konkret soll der Vater einen Urlaub von 14 Wochen erhalten, wenn die Mutter während der 14 Wochen nach der Geburt des Kinds stirbt. Dieser Urlaub ist unmittelbar nach dem Tod der Mutter und am Stück zu beziehen.

Die Mutter soll einen Urlaub von zwei Wochen erhalten, wenn der Vater während der sechs Monate nach der Geburt des Kindes stirbt. Dieser Urlaub kann wochen- oder tageweise innerhalb der sechs Monate nach dem Tod des Vaters bezogen werden.

Der hinterbliebene Elternteil soll zudem je unverändert Anspruch auf Vaterschafts- beziehungsweise Mutterschaftsurlaub haben.

Der Urlaub für den hinterbliebenen Elternteil soll wie der Mutterschafts- und der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung entschädigt werden. Heute erlischt der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung mit dem Tod der Mutter, dasselbe gilt für die Vaterschaftsentschädigung beim Tod des Vaters.

Ein gesetzlich geregelter Urlaub solle dem hinterbliebenen Elternteil erlauben, familiäre Aufgaben wahrzunehmen und die schwierige Situation zu bewältigen, ohne dass er oder sie die Erwerbstätigkeit aufgeben muss, argumentiert die Mehrheit der Nationalratskommission. Die Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen läuft bis am 24. Mai. (sda)

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