War die Umsetzung eine Herausforderung für die Ausgleichskassen?
Bei den Ausgleichskassen als Durchführungsverantwortliche war dies unproblematisch. Zugleich aber auch eine grosse Herausforderung: Denn im März 2020 schuf der Bundesrat – ebenfalls auf dem Vollmachtenweg – den Corona-Erwerbsersatz (CEE). In der Krisenzeit haben die Ausgleichskassen Leistungen von über 3.4 Mrd. Franken für CEE speditiv ausgerichtet. Auch das Instrument der CEE basierte auf dem EO-System. Damit mussten die Ausgleichskassen also zwei neue Leistungen parallel umsetzen, was dank der sehr guten Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf und den dezentralen Ausgleichskassen reibungslos verlief.
Welche Rolle spielen die Arbeitgebenden?
Die Unternehmen waren gefordert. Denn sie sind auch in die Abwicklung der VSE involviert. Aber eben: Die Erfahrungen bei der EO-Verarbeitung, der MSE und der CEE haben sicher geholfen, auch die VSE-Abwicklung zu vereinfachen.
Wieviel VSE wurden 2021 ausgerichtet, zu welchen Kosten?
Im ersten Jahr bezogen 60620 Väter eine VSE und es wurden 827770 Taggelder ausgerichtet. Der grösste Teil des Vaterschaftsurlaubs wurde am Stück und nicht tageweise bezogen. Die durchschnittliche Tagesleistung belief sich auf 169 Franken. Insgesamt ergab sich ein Aufwand von 104 Mio. Franken. Diese Kosten werden paritätisch von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert.
Entspricht das den Erwartungen der Ausgleichskassen?
Das erste Jahr muss sicher als Anlaufjahr bezeichnet werden. Denn die grössere Zahl der Anmeldungen bei der MSE zeigt, dass es massiv mehr Geburten gab als VSE beansprucht wurden.
Es nehmen also nicht alle Väter ihr Recht wahr?
Es gibt in der Versicherungswelt den Grundsatz «Keine Leistung ohne Anmeldung». Geht keine Anmeldung ein, erfolgt also auch keine VSE-Auszahlung. Aber die VSE kann wie alle anderen Leistungen auch rückwirkend angemeldet werden. Wir gehen davon aus, dass sich mittel- und langfristig ein Gleichgewicht zwischen MSE und VSE ergeben wird.
Gibt es bei der Abrechnung, z.B. bei Teilzeiterwerbstätigkeit, etwas Besonderes zu berücksichtigen?
Da die Berücksichtigung der Teilzeitarbeit bei der Arbeitszeiterfassung vom Arbeitgeber abhängt, können bei Teilzeiterwerbstätigen die Anzahl Urlaubstage ins Verhältnis des jeweiligen Beschäftigungsgrads zur Vollzeiterwerbstätigkeit gesetzt werden, um die Höhe des Taggelds festzulegen. In jedem Fall werden die ausgerichteten Taggelder so berechnet, dass die Vaterschaftsentschädigung 80% des Erwerbseinkommens abdeckt. Bei Fragen kann man sich immer an die Ausgleichskasse wenden, bei welcher der Arbeitgeber oder der Selbständige abrechnet.