Erwerbstätigkeit im AHV-Alter
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Das Stimmvolk hat sich für den Vaterschaftsurlaub ausgesprochen. Am deutlichsten fiel das Ja mit 81.6% im Kanton Waadt aus. Knapp dahinter lag Genf mit 79,4 Prozent Ja-Anteil. Die Westschweizer Kantone zeigten sich offener für die Vorlage als die Deutschschweiz. Mehrheiten von über 70% gab es auch im Jura und in Neuenburg sowie in Basel-Stadt als einzigem Deutschschweizer Kanton. Am geringsten fiel der Ja-Anteil in der Westschweiz mit 60.5% im Wallis aus.
Abgelehnt wurde der Vaterschaftsurlaub hingegen in der Inner- und in der Ostschweiz. Am wuchtigsten verwarfen die Stimmberechtigten im Kanton Appenzell-Innerrhoden mit 65.3% Nein-Stimmen die Vorlage.
Weitere Informationen zum Vaterschaftsurlaub und weiteren gesetzlichen und freiwilligen Massnahmen zur besseren Vereinbarung von Familie und Erwerbstätigkeit vermittelt der Fokus «Familienzeit»
Auslöser für die Abstimmung über den Vaterschaftsurlaub war eine vor drei Jahren eingereichte Volksinitiative. Sie verlangte, dass alle erwerbstätigen Väter mindestens vier Wochen Vaterschaftsurlaub beziehen können und einen Erwerbsersatz erhalten. Dem Parlament ging das zu weit. Schliesslich setzte sich ein indirekter Gegenvorschlag durch, der einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen vorsieht. Der Bundesrat lehnte sowohl das Volksbegehren als auch den Gegenvorschlag ab, warb im Abstimmungskampf aber wie üblich für den von den Räten verabschiedeten Vorschlag.
Finanziert wird der Vaterschaftsurlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das der Vater vor der Geburt des Kindes erzielt hat, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Laut dem Bund betragen die Kosten insgesamt 230 Mio. Franken pro Jahr.
Der Bundesrat wird die neuen Bestimmungen voraussichtlich bereits per 1. Januar 2021 in Kraft setzen. Konkret geregelt wird der Vaterschaftsurlaub über eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG).
Bundesrat und Sozialminister Alain Berset sagte, das Volk sei dem Kompromiss gefolgt. Dank des Vaterschaftsurlaubs steige die Attraktivität kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) als Arbeitgeber. Beruf und Familie liessen sich besser einreinen. Seitens der Befürworter wurde nach dem Sieg der Ruf nach einer Elternzeit lauter. Adrian Wüthrich, Präsident des Gewerkschaftsdachverbands Travail Suisse, sagte, der Vaterschaftsurlaub sei ein erster Schritt. Mittelfristiges Ziel müsse ein Elternurlaub sein. Ins gleiche Horn stiess der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Ziel müsse eine Familienpolitik sein, die es Männern und Frauen erlaube, sich gleichberechtigt um Familie und Erwerbseinkommen zu kümmern.
SVP, FDP und CVP signalisierten indessen bereits, dass zwei Wochen reichen. Die Gegner der Vorlage bezeichneten den Vaterschaftsurlaub weiterhin als falschen Weg. Das Ja schwäche die Sozialwerke. Der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) Hans-Ulrich Bigler erklärte, der Urlaub belaste die junge Generation. (sda/gg)
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