Das entspricht einer Erhöhung von 5 Franken im Monat für die Minimalrente und von 12 Franken für die Maximalrente, wie der Bundesrat mitteilte. Die Erhöhung basiert auf der Teuerung von 2.8% im Jahr 2022. Damit erfülle der Bundesrat den Willen des Parlaments, die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentnern zu stärken, schrieb er.
Preis- statt Mischindex
Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung. Angepasst werden die Renten normalerweise alle zwei Jahre. Das letzte Mal erhöht wurden die Renten per Anfang Januar 2023 um 30 Franken für Minimalrenten und um 60 Franken für Maximalrenten. Weil die Preise 2022 jedoch mehr stiegen als die Löhne, konnte diese Anpassung die Teuerung nicht ausgleichen. Das Parlament entschied sich mit der Annahme einer Motion für den vollen Ausgleich.
Rentenerhöhung ab Juli möglich
Diese ausserordentliche Anpassung der Renten an die Teuerung soll bis zur nächsten Anpassung im Januar 2025 gelten und das System der Anpassung am Mischindex nicht ändern.
Sagt das Parlament Ja zur Änderung des AHV-Gesetzes in der Frühlingssession, kann die zusätzliche Rentenerhöhung frühestens per Anfang Juli ausbezahlt werden. Sie soll dann aber so berechnet werden, dass auch die bereits vergangenen Monate Januar bis Juni damit kompensiert werden. Dafür würden zusätzliche 2 Franken monatlich ausbezahlt, so der Bundesrat.
418 Millionen Mehrkosten
Die zusätzliche Rentenerhöhung kostet insgesamt 418 Mio. Franken für die Jahre 2023 und 2024. Die Mehrausgaben sollten ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden. Die IV trägt 54 Mio. Franken der Mehrausgaben.
Mitteilung des Bundesrats