Bundesrat will Renten wegen Teuerung nicht extra erhöhen
Trotz steigender Lebenshaltungskosten und dem für 2023 erwarteten starken Anstieg der Krankenkassenprämien will der Bundesrat die AHV-Renten nicht ausserordentlich erhöhen.
Die kleine Kammer hiess eine Motion der Mitte-Fraktion aus dem Nationalrat mit 22 zu 20 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut. Der Nationalrat hatte den Vorstoss bereits in der Herbstsession angenommen.
Das Parlament verlangt damit vom Bundesrat die Anpassung der AHV- und IV-Renten sowie der Ergänzungsleistungen gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK), und dies spätestens bis Anfang 2023. Zudem soll der Bundesrat dem Parlament ein Konzept dazu vorlegen, wie die Renten bei einer Teuerung von mehr als 2% künftig regelmässig angepasst werden können.
Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung.
Die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats argumentierte, die Erhaltung der Kaufkraft von Menschen im Rentenalter sei zentral. Die Teuerung bei Krankenkassenprämien und Konsumgütern belaste viele Menschen, die keine oder nur eine kleine Pensionskassenrente hätten, in besonderem Masse. Für sie sei die Höhe der AHV-Renten von existenzieller Bedeutung.
Zudem gehe es lediglich um einen Vorbezug eines künftigen Teuerungsausgleichs, der später, wenn sich die Inflation auch auf die Löhne ausgewirkt habe und stärker in den Mischindex eingehe, angerechnet werden solle. (sda)
Trotz steigender Lebenshaltungskosten und dem für 2023 erwarteten starken Anstieg der Krankenkassenprämien will der Bundesrat die AHV-Renten nicht ausserordentlich erhöhen.
Im laufenden Jahr haben die Sozialpartner der wichtigsten GAV-Lohnabschlüsse eine Erhöhung der Effektivlöhne (+0.8%) und der Mindestlöhne (+0.6%) beschlossen. Wegen der Teuerung dürften die Reallöhne jedoch um 2.2% sinken. Zu diesem Fazit kommt das Bundesamt für Statistik aufgrund der Erhebung der wichtigsten GAV-Lohnabschlüsse.
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