Ausländer, die in der Schweiz gearbeitet und Beiträge geleistet haben, können auch nach ihrer Rückkehr in ihr Heimatland davon profitieren. Welche Leistungsarten unter welchen Voraussetzungen ausgerichtet werden, regeln die von der Schweiz mit Drittländern abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen.
Nach Schweizer Gesetzgebung ist der Export von Leistungen der 1. Säule für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nur möglich, wenn für das entsprechende Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Seit den 1960er Jahren hat die Schweiz mehr als 50 Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen (siehe Karte). Die meisten Austausche mit der Schweiz ergeben sich aus dem Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union, das seit Juni 2002 in Kraft ist.
Die Länder, in denen die ...