Mit der Revision AHV 21 ergeben sich für die Mitarbeitenden einige Änderungen: Alle Erwerbstätigen erhalten umfassendere Wahlmöglichkeiten zu Umfang und Zeitpunkt der Pensionierung. Für Frauen ab Jahrgang 1961 steigt das Referenzalter. Was müssen Mitarbeitende sonst noch wissen, und wie können Unternehmen dieses Wissen vermitteln?
Mit der AHV 21 ist eine flexible Pensionierung in einem grösseren Umfang möglich. So kann die AHV-Rente nicht nur bis zu zwei Jahre vorgezogen oder um maximal fünf Jahre aufgeschoben werden, sondern im gleichen Zeitfenster auch teilweise zwischen 20 und 80 % erfolgen (siehe dazu Artikel Bollier).
AHV-Rente vorbeziehen und aufschieben
Daraus ...