Was macht die Politik?

Donnerstag, 02. März 2023 - Gregor Gubser
Das Gesundheitswesen, die Krankenversicherung und die Prämien beschäftigen Bevölkerung und Politik. Ein Blick auf den Stand der wichtigsten politischen Vorstösse.

Kostenbremse (Initiative und Gegenvorschlag)

Die Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei will Bundesrat und Kantone verpflichten, eine Kostenbremse einzuführen. Liegt das Kostenwachstum pro versicherte Person zwei Jahre nach Annahme der Initiative um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung, soll der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen  Kostenbegrenzungsmassnahmen ergreifen, die ab dem nachfolgenden Jahr wirksam werden. Damit soll erreicht werden, dass sich die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und durchschnittlichen Löhne entwickeln und die Prämien bezahlbar bleiben.

Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen, und hat einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet. Der indirekte Gegenvorschlag sieht die Einführung von Kostenzielen für das OKP-Wachstum vor. Die Kostenziele sollen die Transparenz bzgl. Kostenentwicklung stärken, die mit Blick auf Faktoren wie die demografische Entwicklung, die Entwicklung von Löhnen und Preisen, den medizinischen Fortschritt sowie das vorhandene Effizienzpotenzial als gerechtfertigt erscheint. Die Kostenziele werden vom Bundesrat und den einzelnen Kantonen festgelegt. Eine beratende Kommission unterstützt den Bundesrat bei dieser Aufgabe. Im Fall von Zielüberschreitungen müssen die zuständigen Behörden prüfen, ob Fehlentwicklungen vorliegen, die der Korrektur bedürfen.

Der Nationalrat hat die Vorlagen im Juni 2022 behandelt. Im Herbst hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats damit befasst und dem Ständerat beantragt, die Behandlungsfrist für die Initiative um ein Jahr zu verlängern.

Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1

Im Jahr 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1 verabschiedet. Das Parlament hat dieses Paket in die beiden Pakete 1a und 1b aufgeteilt und das erste Paket (1a) am 18. Juni 2021 angenommen. Die ersten Massnahmen sind Anfang 2022 in Kraft getreten:

  • Rechnungskopie für die Versicherten,
  • nationale Tariforganisation für ambulante ärztliche Behandlungen und
  • maximale Bussenhöhe für Leistungserbringer.

Die weiteren drei Massnahmen sind am 1. Januar 2023 mit der Änderung des entsprechenden Ausführungsrechts in Kraft getreten:

  • Förderung von ambulanten Pauschalen,
  • Datenbekanntgabe im Tarifwesen und
  • Experimentierartikel (Einführung von Pilotprojekten).

Das Kostendämpfungspaket 1b wurde am 30. September 2022 durch die eidgenössischen Räte verabschiedet. Es führt unter anderem ein Monitoring der Entwicklung der Mengen, Volumen und Kosten sowie entsprechende Korrekturmassnahmen in Tarifverträgen ein. Zudem ist ein Beschwerderecht der Versichererorganisationen gegen kantonale Planungsentscheide zu Spitälern und anderen Einrichtungen vorgesehen. Eine Änderung des Heilmittelgesetzes zur Vereinfachung der Kennzeichnung und Arzneimittelinformation von parallelimportierten Arzneimitteln ist ebenfalls Teil dieses Pakets.

Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2

Am 7. September 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des KVG betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2 verabschiedet. Die Massnahmen tragen dazu bei, die Kostenentwicklung in der OKP auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen.

Das Paket fokussiert sich auf die Stärkung der koordinierten Versorgung sowie der Kompetenzen des Bunds bezüglich der Vergütung medizinischer Leistungen, damit diese zukünftig kostengünstiger erbracht werden können. Die KVG-Änderung schafft die Rechtsgrundlagen für die folgenden Massnahmen:

  • Netzwerke zur koordinierten Versorgung;
  • differenzierte WZW-Prüfung nach Artikel 32 KVG;
  • Preismodelle und Rückerstattungen;
  • Ausnahme vom Zugang zu amtlichen Dokumenten betreffend Höhe, Berechnung und Modalitäten von Rückerstattungen;
  • faire Referenztarife für eine schweizweit freie Spitalwahl;
  • elektronische Rechnungsübermittlung;
  • Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker;
  • analoge Anpassungen zum KVG im IVG;
  • Präzisierung der Kostenbeteiligung bei Mutterschaft.

Die SGK des Nationalrats hat im Herbst 2022 mit der Detailberatung begonnen und wird im 2. Quartal 2023 damit fortfahren.

Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär (EFAS)

Die parlamentarische Initiative 09.528 Humbel «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» verlangt eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, weil die heute unterschiedliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen zu Fehlanreizen führt. Ambulante Leistungen gehen vollständig zulasten der Krankenversicherungen respektive der Versicherten. An den stationären Leistungen müssen sich die Kantone zu mindestens 55% beteiligen. Eine einheitliche Finanzierung würde eine Änderung des KVG notwendig machen.

Es wurden bereits mehrere Vorstösse zu einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen eingereicht und teilweise abgelehnt. Seit drei Jahren wird das Thema ausgehend von der Motion Humbel behandelt. In der Wintersession 2022 hat die SGK des Nationalrats unter anderem beschlossen, auch den Pflegebereich in die einheitliche Finanzierung aufzunehmen. Die SGK wird die Beratungen im 2. Quartal 2023 fortsetzen.

Elektronisches Patientendossier (EPD)

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist die digitale Sammlung wichtiger Informationen rund um die Gesundheit einer Person. Es verfolgt mehrere Ziele: Unter anderem sollen medizinische Behandlungen qualitativ besser, die Effizienz des Gesundheitssystems soll gesteigert, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten erhöht und deren Gesundheitskompetenz gefördert werden. Mitte 2022 besass nur gut ein Promille der Schweizer Bevölkerung ein solches E-Dossier.

Der Bundesrat will das EPD stärker verbreiten und weiterentwickeln. Unter anderem sollen Gesundheitsfachleute, die ambulant tätig sind, zum Führen eines elektronischen Dossiers verpflichtet werden. Ferner soll das Dossier in der OKP verankert werden.

Der Bundesrat hat diese Vorschläge am 25. Januar in die Vernehmlassung geschickt – in Form einer Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier sowie begleitend in Form einer Verordnung für eine Übergangsfinanzierung. Die Vernehmlassung dauert bis am 2. Mai 2023.

Prämien-Entlastungs-Initiative und indirekter Gegenvorschlag

Der Bundesrat lehnt die Prämien-Entlastungs-Initiative ab und legt einen indirekten Gegenvorschlag vor. Die Initiative der SP verlangt, dass keine versicherte Person mehr als 10 % ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien der OKP bezahlen muss. Um dies zu erreichen, sollen Bund und Kantone mehr zur Prämienverbilligung beitragen.  Der Bund soll mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest.

Der Gegenvorschlag des Bundesrats sieht vor, dass jeder Kanton einen Beitrag zur Prämienverbilligung leistet, der einem Mindestprozentsatz der Bruttokosten der OKP der Versicherten, die in diesem Kanton wohnen, entspricht. Dieser Prozentsatz wird davon abhängen, wie stark die Prämien nach der Verbilligung die Einkommen der 40% der Versicherten mit den tiefsten Einkommen belasten. Der bereits von den Kosten abhängige Bundesbeitrag würde unverändert bleiben.

In der Wintersession 2022 ist der Ständerat nicht auf den indirekten Gegenvorschlag eingetreten. In der Frühlingssession 2023 wird sich der Nationalrat damit befassen.

Pflegeinitiative

Am 28. November 2021 wurde die Pflegeinitiative angenommen. Der Bundesrat will die Pflege als wichtigen Pfeiler der medizinischen Versorgung stärken und die Initiative rasch umsetzen. Er setzt die Initiative in zwei Etappen um.

Die erste Etappe enthält eine Ausbildungsoffensive von Bund und Kantonen, für die während acht Jahren bis zu 1 Mrd. Franken vorgesehen sind. Pflegefachpersonen  sollen zudem bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Das entsprechende Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege wurde im Mai 2022 vom Bundesrat beschlossen und im Dezember 2022 vom Parlament verabschiedet. Der Bundesrat wird bis im Sommer 2023 die Kriterien für die Ausbildungsbeiträge des Bundes formulieren und in die Vernehmlassung schicken. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten.

In einer zweiten Etappe will der Bundesrat die restlichen Elemente der neuen Verfassungsbestimmung umsetzen, insbesondere die anforderungsgerechten  Arbeitsbedingungen und die besseren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 das Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Frühling 2024 in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ein neues Bundesgesetz über die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege zu entwerfen. Im Fokus stehen Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Dazu gehören etwa strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen. Um die Planbarkeit zu erhöhen, sollen Dienstpläne künftig mindestens vier statt wie bisher zwei Wochen im Voraus festgelegt werden. Kurzfristige Anpassungen der Dienstpläne sollen zwar weiterhin möglich bleiben, die Arbeitgeber sollen dann aber verpflichtet werden, Lohnzuschläge zu zahlen. Je kurzfristiger der Arbeitseinsatz ist, desto höher soll der Lohnzuschlag sein.

Eine detaillierte Übersicht zu diesen und weiteren Revisionen und politischen Vorstössen bietet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf seiner Website.

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