Steueranreize für erwerbstätige Pensionierte?
Mehr Pensionierte sollen dank Steueranreizen einer Erwerbsarbeit nachgehen. So will es die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats.
Eine Vorsorgelösung ist gut, wenn sie die Bedürfnisse des Kunden zu einem fairen und transparenten Preis ideal abdeckt. Dieser Zusammenhang scheint einfach, ist aber in Wirklichkeit komplex. Deshalb empfi ehlt sich zu diesen drei Faktoren – Kundenbedürfnissen, fairer und transparenter Kostengestaltung und idealer Abdeckung – die Konsultation einer Fachperson. Die folgenden Beispiele unterstützen bei der Vorbereitung eines Beratungsgesprächs.
Bei Invaliden- und Hinterlassenenleistungen lohnt sich ein Blick auf die konkreten Bedingungen, in denen ein Unternehmen aufgestellt ist. Zum Beispiel betreibt ein 55-jähriger Inhaber (verheiratet, drei Kinder) einer GmbH ein Beratungsgeschäft. Die GmbH hat 15 grösstenteils junge Angestellte, viele mit Teilzeitpensen. Die GmbH sucht einen gemeinsamen Vorsorgeplan für den Besitzer und die Angestellten. Wird nun ein Vorsorgeplan mit grosszügigen Hinterlassenenleistungen gewählt, so ergibt sich eine Umverteilung von unten nach oben: Die grösstenteils ledigen und kinderlosen Angestellten zahlen für eine Absicherung, die nur ihrem Chef zugute kommt.
Ein hoher Umwandlungssatz gilt gemeinhin als wichtiges Kriterium für die Wahl eines Anbieters. Dabei wird gerne vergessen, welchen Preis ein hoher Umwandlungssatz hat: Tendenziell erhalten nämlich bei hohen Umwandlungssätzen die aktiven Versicherten eine tiefere Verzinsung, da die Vermögenserträge primär zur Finanzierung der (versicherungstechnisch zu) hohen Altersleistungen verwendet werden. In dem genannten Fallbeispiel würde bei der Wahl eines Plans mit möglichst hohem Umwandlungssatz der Inhaber aufgrund seines Alters profitieren, während für die Mitarbeitenden eine höhere Verzinsung und damit einhergehend ein tieferer Umwandlungssatz interessant wären.
Welcher Lohn versichert werden soll, ist ein zentraler Entscheid: Nur derjenige gemäss BVG, also Eintrittsschwelle 21 510 Franken, Koordinationsabzug 25 095 Franken, Maximum 86 040 Franken? Sollen auch tiefere Löhne (tiefere Eintrittsschwelle) und höhere Löhne (keine obere Grenze) versichert werden? Soll der Koordinationsabzug gesenkt werden, was insbesondere Teilzeitpensen begünstigt? Im Fallbeispiel wäre es sicher im Sinne der Mitarbeitenden, einen tieferen Koordinationsabzug beispielsweise in Prozent des Arbeitspensums (12 547.50 Franken für ein 50%-Pensum) zu wählen.
Der Wunsch nach Entscheidungsfreiheit umfasst im wesentlichen zwei Fragestellungen: Will das angeschlossene Unternehmen innerhalb der gewählten Sammeleinrichtung selbst Schlüsselentscheide fällen? Dazu gehören beispielsweise Entscheide zur Anlagestrategie und Verzinsung oder zu Sanierungsschritten sowie die Möglichkeit für jeden Versicherten eigene Entscheide zu fällen; diese betreffen etwa Sparbeiträge, Sparen für Frühpensionierung oder Renten- bzw. Risikomodelle. Anlagestrategische Entscheidungsfähigkeit hängt davon ab, ob im Unternehmen Wille und Kompetenz vorhanden sind, sich vertieft mit Fragen der 2. Säule auseinanderzusetzen. Fehlen diese, sollte von einer eher «selbständigen» Lösung abgesehen werden. Hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten für Mitarbeitende gilt ähnliches: Interesse der Mitarbeitenden an Vorsorgethemen sollte vorhanden sein; zudem hängen Entscheidungen über Sparbeiträge davon ab, wieviel der Arbeitgeber zu zahlen bereit ist.
Jeder Wunschkatalog steht und fällt mit den damit verbundenen Kosten. Von den genannten Punkten ist speziell der versicherte Lohn ein zentraler Kostenfaktor: Je grösser die versicherten Lohnteile, desto höher sind die entsprechenden Lohnabzüge für die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeberbeiträge, also die Lohnnebenkosten. Letztere sind in der Praxis der Knackpunkt: Viele Arbeitgeber können oder wollen sich keine teure Vorsorgelösung leisten.
Es gibt aber auch einige Möglichkeiten, die nur geringfügige Kostensteigerungen mit sich bringen: So sind etwas bessere Risikoleistungen als gemäss BVG sehr günstig zu haben. Gewisse Wahlmöglichkeiten bei der Rente bringen gar keine zusätzlichen Kosten. Falls der Arbeitgeber mehr als 50% an den Gesamtkosten trägt (z. B. 60%), können ohne Mehrkosten Wahlpläne bei den Sparbeiträgen ermöglicht werden.
Vergleichbare Leistungspakete kann man heute auf dem Vorsorgemarkt von verschiedenen Anbietern erhalten, sofern man als Kunde interessant ist (s. u. zum Stichwort «Problem Kunde»). Die konkreten Angebote zu vergleichen, erfordert eine gewisse Expertise. Ein Beispiel: Tiefe administrative Verwaltungskosten sind sicher ein Pluspunkt. Es kann jedoch durchaus sein, dass den Versicherten eine Pauschale von beispielsweise 200 Franken pro Jahr verrechnet wird, aber de facto zusätzlich auch ein Teil der Vermögenserträge für die entsprechenden Kosten verwendet wird, was zulasten der Verzinsung und der Stabilität – also des Deckungsgrads – der Vorsorgeeinrichtung gehen kann.
Aus den Bedürfnissen des Unternehmens und den Fragen, wie viel Geld für die Lösung in die Hand genommen wird und welche Risikofähigkeit der Arbeitgeber hat, ergibt sich die ideale Abdeckung. Wie so häufig im Leben gibt es in aller Regel nicht die eine perfekte (und bezahlbare) Lösung, sondern verschiedene Möglichkeiten, die alle in gewissem Umfang von den Wünschen abweichen.
Zwar besteht ein Markt für Vorsorgelösungen, auf dem über hundert Anbieter aktiv sind. Doch wirklich profitieren von diesem Markt können nur KMU, die ein attraktives Profil aufweisen: solvent, wenige ältere Mitarbeiter, wenige Rentner, Interesse an überobligatorischen Leistungen. Insbesondere Vollversicherungslösungen, bei denen auch das Anlagerisiko auf den Anbieter übertragen wird, sind auf dem Markt nur noch eingeschränkt erhältlich.
Für KMU, die durch das skizzierte Raster fallen, werden die Wahlmöglichkeiten bescheiden ausfallen oder sich im Extremfall auf den Gang zur Auffangeinrichtung beschränken, die per Gesetz alle Unternehmen versichern muss – zu entsprechend mässigen Konditionen.
Bei den Anbietern, die offerieren, gilt es genau hinzuschauen. Eine detaillierte Analyse umfasst verschiedene Aspekte, hier seien nur drei genannt: Der ausgewiesene Deckungsgrad ist bedingt aussagekräftig – je nach technischen Grundlagen (technischer Zins, verwendete Sterbetafeln) kann ein Wert von 106% solider sein als ein solcher von 111%. Bei der Rendite lohnt sich der Blick auf eine längere Zeitperiode und auf die Anlagestrategie: Sind ansprechende Renditen über die Zeit konsistent? Stehen ihnen nicht Risiken gegenüber, die das Unternehmen nicht zu tragen bereit ist, etwa weil beispielsweise eine Sanierung ansteht? Die Struktur des Anbieters wird überdies häufig nicht kritisch genug betrachtet: Gibt es innerhalb der Sammeleinrichtung Interessenkonflikte: Werden beispielsweise Verwaltung oder Vermögensanlagen über gewinnorientierte Gesellschaften abgewickelt, die von Schlüsselfiguren der Sammeleinrichtung kontrolliert werden? Speziell attraktive Angebote sollten besonders sorgfältig geprüft werden. Vielleicht will ein zweifelhafter Anbieter auf Teufel komm raus wachsen und akquiriert daher zu Dumpingpreisen Kunden, denen er die versprochenen Leistungen auf Dauer nicht bieten kann.
Mehr Pensionierte sollen dank Steueranreizen einer Erwerbsarbeit nachgehen. So will es die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats.
Die Suva hat im letzten Jahr an den Finanzmärkten viel Geld verdient: Auf den Kapitalanlagen erzielte der Unfallversicherer eine Performance von 7.5%. Der Durchschnitt der letzten zehn Jahre beträgt 5.2%.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch