Das Unternehmen fasst einen Wechsel der Pensionskassenlösung ins Auge. Welche Fragen sich dazu stellen und wie ein solcher Wechsel ablaufen kann, beantworten die Artikel Zemp und Mischkulnig. Das Unternehmen respektive die Unternehmensleitung kann einen solchen Wechsel allerdings nur mit der Zustimmung der Mitarbeitenden umsetzen (siehe Kasten).
Mitarbeitende müssen am Entscheid beteiligt werden
Per Gesetz ist für einen Wechsel der Vorsorgeeinrichtung (VE) das Einverständnis des Personals nötig. Ohne dieses Einverständnis ist die Kündigung bei der bisherigen VE ungültig, wie das Bundesgericht im Jahr 2020 festgestellt hat.
Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, den Prozess korrekt abzuwickeln. Die Arbeitnehmenden müssen bereits vor der Kündigung des bestehenden Anschlusses einbezogen werden und dieser Kündigung auch zustimmen. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Personalversammlung geschehen, auf der der Arbeitgeber die Überlegungen zum Wechsel darlegt.
Die Wahl der neuen Vorsorgelösung sollte separat aufgegleist werden. Das Bundesgericht betont, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmenden in den ganzen Prozess einzubeziehen hat, «auf Augenhöhe» mit ihnen verhandeln und gemeinsam entscheiden soll. Bei der Wahl einer neuen Vorsorgelösung sind also die Anliegen der Arbeitnehmenden bereits in den Ausschreibungskriterien zu berücksichtigen. Liegt eine Auswahl möglicher Anschlusslösungen vor, ist erneut der Einbezug der Arbeitnehmer angezeigt (sei es die gesamte Belegschaft oder eine gemäss dem Mitwirkungsrecht bestimmte Vertretung), um eine definitive Wahl zu treffen.
Weitere Informationen
Urteil 9C_409/2019 vom 5. Mai 2020 des Bundesgerichts
Merkblatt des pk-netz für die Umsetzung
Für viele Mitarbeitende ist es ungewohnt, sich mit Fragen rund um den Sammelstiftungsanschluss zu beschäftigen. Die meisten werden daher neben den Folgen für das Unternehmen und die ganze Belegschaft in erster Linie die eigene Vorsorge im Blick haben. Es folgen exemplarisch einige Fragen, die sich die Mitarbeitenden stellen sollten.
Wie hoch wird meine Rente sein?
Eine zentrale Frage in der Altersvorsorge ist jene nach der (voraussichtlichen) Altersrente. Sie wird bestimmt von den Sparbeiträgen, der Verzinsung und dem Umwandlungssatz. Je höher all diese Faktoren, desto höher die Rente. Allerdings lässt sich nicht von vergangenen Verzinsungen auf zukünftige Verzinsungen schliessen. Und der aktuelle Umwandlungssatz wird nicht zwingend auch in 20 Jahren noch angewendet.
Wie hoch soll der Umwandlungssatz sein?
Ein hoher Umwandlungssatz führt zu einer hohen Rente, soweit, so einfach.
Für Personen, die wenige Jahre vor der Pensionierung stehen, ist ein hoher Umwandlungssatz auch wünschenswert, denn die einmal festgelegte Rente kann nicht mehr gekürzt werden. Jüngere Versicherte achten besser darauf, dass der Umwandlungssatz nicht zu hoch ist. Denn ein zu hoher Umwandlungssatz führt zu Pensionierungsverlusten – die versprochenen Renten können nicht ausschliesslich mit dem Vorsorgekapital der Rentner finanziert werden. Das führt zu Umverteilungen von den aktiven Versicherten zu den Rentnern, meist in Form von tieferen Verzinsungen der Altersguthaben der Erwerbstätigen. Dadurch wächst ihr Altersguthaben weniger stark als erhofft. Zudem besteht das Risiko, dass der Umwandlungssatz bis zur Pensionierung der Aktiven gesenkt wird. Damit wären sie doppelte Verlierer.
Wie verändern sich meine Beiträge?
Je höher die Beiträge, desto höher die Kosten für das Unternehmen und desto tiefer der Nettolohn der Angestellten. Neben Sparbeiträgen umfassen die Beiträge auch Prämien für die Risikoversicherung (Tod und Invalidität) sowie die Verwaltungskosten. Hier gilt es genau hinzuschauen und abzuwägen: Stehen hohen Beiträgen auch entsprechende (gewünschte) Leistungen gegenüber, sind sie in Kauf zu nehmen. Andernfalls ist ein günstigeres Angebot zu bevorzugen.
Wie wird ein Teilzeitpensum berücksichtigt?
Wer in einen Teilzeitpensum arbeitet, hat einen tieferen Lohn. Das wirkt sich auf den versicherten Lohn und damit auf die Beiträge und Leistungen aus. Um in der beruflichen Vorsorge versichert zu sein, muss der Lohn die Eintrittsschwelle (22050 Franken) übertreffen. Ist diese Hürde genommen, wird vom AHV-Lohn der Koordinationsabzug (25725 Franken) abgezogen.
Damit trotz Teilzeitpensum ein angemessener Lohn versichert wird, ist es von Vorteil, wenn der Koordinationsabzug und allenfalls auch die Eintrittsschwelle im Verhältnis zum Pensum reduziert werden. Nachteil: Steigt der versicherte Lohn, steigen auch die Beiträge und der Nettolohn sinkt. Mehr zum Thema Teilzeit und Sozialversicherungen lesen Sie hier.
Welche Hinterlassenenleistungen sind für mich wichtig?
Für Alleinstehende sind, da sie niemanden hinterlassen, Hinterlassenenleistungen nicht wichtig. Da sie Hinterlassenenleistungen aber solidarisch mitfinanzieren, wäre es für sie vorteilhafter, wenn diese nicht besonders grosszügig ausgestaltet sind und ihnen letztlich höhere Alters- oder Invalidenleistungen bleiben.
Wer hingegen verheiratet ist und allenfalls auch Kinder hat, möchte Ehepartner und Kinder im Fall des eigenen verfrühten Ablebens gut versorgt wissen. In dieser Situation sind grosszügige Witwen-, Witwer- und Waisenrenten wünschenswert.
Konkubinatspaare, die ihren Partner oder ihre Partnerin absichern möchten, achten darauf, dass die Pensionskasse eine Lebenspartnerrente anbietet. Damit ein Partner in den Genuss einer Rente kommen kann, muss die Partnerschaft mindestens fünf Jahre bestanden haben und der Pensionskasse zu Lebzeiten gemeldet worden sein.
Wie gross ist das Risiko, dass ich mich an Sanierungsmassnahmen beteiligen muss?
Sanierungsmassnahmen können z.B. eine Minderverzinsung unter dem BVG-Mindestzinssatz oder Sanierungsbeiträge sein. Letztere werden vom Arbeitgeber und den Arbeitnehmenden finanziert und sind Kosten à fonds perdu, die nicht zur Rentenbildung beitragen. Eine Minderverzinsung führt dazu, dass die voraussichtlichen Leistungen tiefer ausfallen. Beide Massnahmen möchte man also vermeiden.
Eine Sanierung der Pensionskasse wird dann nötig, wenn der Deckungsgrad (deutlich) unter 100% sinkt. Somit ist der Deckungsgrad ein wichtiger Hinweis auf ein Sanierungsrisiko. Liegt er deutlich über 100%, ist das Risiko geringer. Doch der Deckungsgrad allein ist nur bedingt aussagekräftig. Ein genauerer Blick auf die Anlagestrategie, die technischen Grundlagen und die Versichertenstruktur der Pensionskasse ist zwar anspruchsvoll, für die Prüfung der Solidität einer Pensionskasse aber wichtig.
Wer gibt Antworten?
Die Beiträge und Leistungen sind die zentralen Fragen, die die Mitarbeitenden beschäftigen, wenn ein Wechsel der Pensionskasse ansteht. Im konkreten Fall kann das Unternehmen den Versicherungsbroker oder die offerierenden Kassen bitten, Beispielrechnungen anhand von Musterversicherten zu erstellen, damit die Fragen der Versicherten beantwortet werden können. Zudem gibt das Pensionskassenreglement Auskunft über den Leistungsumfang.
Take Aways
- Die Mitarbeitenden möchten wissen, wie hoch die Beiträge in der zukünftigen Pensionskasse ausfallen und welche Leistungen diesen Kosten gegenüberstehen. Faktoren wie der Umwandlungssatz, die Verzinsung oder der Koordinationsabzug beeinflussen diese Beträge.
- Je nach individueller Situation – Alter oder Zivilstand – haben Faktoren wie der Umwandlungssatz oder die Hinterlassenenleistungen ein anderes Gewicht.
- Anhand von Beispielrechnungen können die Mitarbeitenden die Vor- und Nachteile der Angebote abwägen und so zu einem fundierten Entscheid gelangen.