Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Es lohnt sich, diese UVG-Versicherung alle drei bis fünf Jahre überprüfen zu lassen.
Für die Beantwortung der Frage nach dem optimalen Versicherer ist zu klären, ob der Vollzug der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) der Suva oder einem Privatversicherer zusteht. Diese Marktaufteilung erfolgt durch die gesetzlichen Bestimmungen in Art. 66 UVG und Art. 68 UVG bzw. Art. 73 UVG.
Marktaufteilung Suva – Privatversicherer
Der Suva unterstellt sind aufgrund ihres erhöhten Unfallrisikos Betriebe des gewerblich industriellen Sektors (Betriebsart nach Art. 66 UVG [1]). Dies trifft auf rund 22% aller ...