Im vergangenen Jahr wurden auf nationaler Ebene bei 21% der kontrollierten Betriebe im Entsendebereich Verstösse gegen Gesamtarbeitsverträge (GAV) gemeldet, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Bericht zu den flankierenden Massnahmen (FlaM) bekannt gab. Das entspricht genau dem Vorjahresniveau. Bei Entsandten in Branchen ohne GAV und ohne Normalarbeitsverträge wurde eine leichte Abnahme der Lohnunterbietungen von 15 auf 13% festgestellt. Bei den Schweizer Arbeitgebern hingegen zeigte sich ein leichter Anstieg von 10 auf 12% fest.
Bei den «selbständigen Dienstleistungserbringern» vermutet das Seco über alle Branchen hinweg bei 8% der 4862 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit - das entspricht 389 Fällen (2019: 8% von 5993 Kontrollen).
Keine Rückschlüsse auf allgemeine Arbeitslage
All diese Zahlen müssten jedoch mit Vorsicht interpretiert werden, sagte der stellvertretende Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, Peter Gasser, vor den Medien. «Rückschlüsse auf die allgemeine Arbeitslage lassen sich nicht ziehen.» Denn die Vollzugsorgane wendeten bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an: Kontrolliert wird also vor allem in jenen Branchen, die für Lohn- und Sozialdumping anfällig sind. Gute Erfahrungen wurden laut Gasser auch mit den so genannten Verständigungsverfahren gemacht, die dort ihre Anwendung finden, wo es keine Mindestlöhne gibt. 2020 wurden 1202 Verständigungsverfahren eröffnet - 753 bei Schweizer Unternehmen und 449 bei Entsendebetrieben, also Firmen aus dem Ausland. Bei Schweizer Arbeitgebenden konnten 53% der Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Entsendebetrieben waren es sogar 82%.
Pandemie als Herausforderung
Der Vollzug der flankierenden Massnahmen in einer Pandemiesituation sei eine grosse Herausforderung, sagte der Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, Boris Zürcher. Die meisten Vollzugsstellen hätten ihre Aktivitäten während der ersten Welle der Covid-19-Pandemie deutlich reduzieren oder sogar ganz einstellen müssen. Deshalb wurde die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35000 Kontrollen leicht unterschritten. Kontrolliert wurde die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 34126 Unternehmen und 132922 Personen in der Schweiz (2019: 41305 Unternehmen und 165969 Personen). Das entspricht 6% der Schweizer Arbeitgeber, 30% der Entsandten und 30% der selbständigen Dienstleistungserbringer.
Weniger Verdachtsmomente bei Schwarzarbeit
Auch im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung wurden im Jahr 2020 weniger Kontrollen durchgeführt: 10345 Betriebs- und 29405 Personenkontrollen entsprechen im Vergleich mit dem Vorjahr einer Abnahme um 15% bei den Betriebs- und um 16% bei den Personenkontrollen. Kontrolliert wurden schwerpunktmässig Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe sowie im Handel. Die Kontrollorgane wiesen 10716 Verdachtsmomente und 3316 Rückmeldungen der Spezialbehörden (z.B. AHV-Ausgleichskasse) über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen aus. Dies bedeutet eine Abnahme von 15% beziehungsweise 1.2% im Vergleich zu 2019. Jedoch lasse dies nicht generell auf einen Rückgang der Schwarzarbeit schliessen, erklärte Gasser. Einerseits gebe es übliche jährliche Schwankungen, andererseits sei eben auch weniger kontrolliert worden. (gg/sda)