Im Sozialversicherungsrecht können Geldleistungen gekürzt werden. Am häufigsten tritt dies in der Unfallversicherung im Zusammenhang mit grober Fahrlässigkeit oder Wagnissen ein. Wer zu hohe Risiken eingeht, riskiert gekürzte Taggelder oder Renten.
Der erste Teil der im Titel genannten Redewendung ist allen Leserinnen und Lesern bekannt. Der zweite, «ergänzte» Teil ist zwar durchaus nachvollziehbar, aber in den Details bezogen auf das Sozialversicherungsrecht auch äusserst kompliziert. Der vorliegende Beitrag soll etwas Struktur und Verständnis in die Fragestellung «was, wenn zu viel gewagt wurde?» bringen.
Leistungskürzungen
Der im zweiten Teil der Redewendung erwähnte Verlust, der bei zu grossen ...