Dank europäischen Abkommen ist der Sozialversicherungsschutz auch bei Umzug oder für Grenzgänger gewährleistet. Eine Mehrfachunterstellung und damit eine doppelte Beitragsbelastung wird vermieden. Renten werden allenfalls von den Sozialversicherungen mehrerer Staaten ausgerichtet.
Die Anzahl der Grenzgänger – die in den letzten 25 Jahren stetig zugenommen hat – steht im Mittelpunkt des europäischen Wirtschaftsaustauschs. Aktuell zählt das Bundesamt für Statistik (BFS) 380000 Grenzgänger, die sich mehrheitlich auf den Kanton Genf (27.4%), den Kanton Tessin (20.4%) und den Kanton Waadt (10.8%) verteilen. Ende 2022 wohnten 56.3% der ausländischen Grenzgänger in Frankreich, 23.5% in Italien, 17.1% in Deutschland, 2.3% in Österreich sowie 0.2% in Liechtenstein. 0.8% der Grenzgänger waren in einem Land wohnhaft, ...