Mindestzinssatz in beruflicher Vorsorge bleibt bei 1.25%
Vorsorgeguthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden 2025 weiterhin zu mindestens 1.25% verzinst. Dieser Mindestzinssatz bleibt im Vergleich zum laufenden Jahr unverändert.
Die Senkung des Beitragssatzes für die Familienzulagen von 1.7 auf 1.6% entlaste die Zuger Wirtschaft um rund 9 Mio. Franken, teilte die Ausgleichskasse mit. Die Familienzulagen bleiben wie bisher: Für Kinder bis zum 16. Geburtstag gibt es 300
Franken pro Monat, die Ausbildungszulage beträgt 300 Franken und ab dem 19. Altersjahr 350 Franken.
Zudem würden praktisch alle Mitglieder ab 2022 von einer Ermässigung auf die Verwaltungskostenbeiträge profitieren. Hier betrage das Entlastungsvolumen insgesamt rund 1 Mio. Franken. Wer die Sozialversicherungsbeiträge über die Applikation AHVeasy abrechnet, profitiere besonders.
Vorsorgeguthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden 2025 weiterhin zu mindestens 1.25% verzinst. Dieser Mindestzinssatz bleibt im Vergleich zum laufenden Jahr unverändert.
Die Suva hat im Jahr 2022 auf Ihren Anlagen eine Rendite von -8.1% verzeichnet. Schuld war die schlechte Entwicklung an den Börsen.
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