Bundesrat setzt 14-tägigen Adoptionsurlaub per Anfang 2023 in Kraft
Personen, die ein Kind unter vier Jahren adoptieren, haben ab dem 1. Januar 2023 Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von zwei Wochen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen in der Erwerbsersatzverordnung auf dieses Datum hin in Kraft gesetzt.