
Untersuchung zu falschen AHV-Zahlen entlastet Bundesamt
Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch Mitarbeitende des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), keine verspätete Information, kein Rechenfehler. Dies ist das Fazit einer Untersuchung zu den überhöhten Zahlen bei der Berechnung der Finanzperspektiven der AHV.