Das Umkleiden zählt im Kantonsspital Baselland neu als Arbeitszeit
Das Umkleiden gilt für die Mitarbeitenden des Kantonsspitals Baselland (KSBL) ab dem 1. Januar 2025 als Arbeitszeit. Zudem erhalten alle dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Angestellten eine Lohnerhöhung von durchschnittlich 0.5%.