IV: Kürzung des Assistenzbeitrags ist zulässig
Eine Kürzung des von der Invalidenversicherung (IV) gewährten Assistenzbeitrags ist zulässig, wenn ein Begünstigter mit der Person zusammenzieht, die ihn unterstützt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der IV-Stelle des Kantons St. Gallen gutgeheissen.