Drittstaatsangehörige sollen Arbeitsbewilligung einfacher erhalten
Qualifizierte Erwerbstätige aus Drittstaaten erhalten in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen eine Arbeitsbewilligung. Um das Bewilligungsverfahren zu erleichtern, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Reihe von Massnahmen zum Abbau administrativer Hürden umgesetzt.